Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

marsches, mindestens drei Divisionen erforderlich, das ist je eine für 
Nord-, Mittel- und Südalbanien: 
(Nord: Alessio, Ipek, Prizrend); 
(Mittel: Durazzo, Elbassan, Ochrida); 
(Süd: Valona, Argyrokastron, Janina); 
(Korpskommando: Elbassan). 
Diese Kraft würde etwa 45 Bataillone betragen; bedenkt man nun, 
daß in Bosnien-Herzegowina-Dalmatien mit Rücksicht auf Serbien und 
Montenegro 69 Bataillone gebunden sind, so ergäbe dies zusammen 
141 Bataillone, das ist nahezu der fünfte Teil der Gesamtzahl der Bataillone 
der Fußtruppen, was einen sehr empfindlichen Ausfall aus der Operations¬ 
armee bedeutet, die für einen großen Krieg (Rußland oder Italien) in 
Betracht kommt. 
Auch dieser Umstand weist darauf hin, den Anschluß an die Balkan¬ 
staaten zu suchen, um die jetzt in Bosnien-Herzegowina-Dalmatien 
gebundenen Kräfte für die Besetzung Albaniens frei zu bekommen. Könnte 
man aus Bosnien-Herzegowina-Dalmatien zwei volle Divisionen von den 
dort befindlichen vier entnehmen, so würde es noch einer Division aus 
dem übrigen Gebiet der Monarchie bedürfen. 
Es soll hier übergangen werden, daß in späterer Folge ein eigenes 
Besatzungskorps, verstärkt durch die einheimischen Truppen, zu formieren 
und daher die große Ordre de bataille der Armee wieder in ihrer 
normalen Zusammensetzung herzustellen wäre; für die erste Besetzung 
erübrigt jedoch nur der oben geschilderte Vorgang und müßten auch 
für diesen die Vorbereitungen sofort in Angriff genommen werden. 
Eine äußerst wesentliche Frage bildet jene nach der Verbindung 
Albaniens mit der Monarchie. Keinesfalls dürfte diese auf den Seeweg 
allein beschränkt bleiben, sondern es wäre die Landverbindung ebenso¬ 
wohl von Süddalmatien über Antivari, als durch das Limtal und durch 
Serbien vertragsmäßig zu sichern (Bahnbauten). 
Würde für die hier vorgeschlagene Richtung in der Balkanpolitik 
entschieden werden, so hätten die Vereinbarungen hiezu schon jetzt, und 
zwar direkt mit den Regierungen der Balkanstaaten, also mit geflissent¬ 
lichem Ausschluß der Großmächte zu erfolgen, um diese vor ein fait 
accompli zu stellen. Sie wären beim König von Bulgarien zu beginnen, 
dann bei jenem von Montenegro, endlich bei jenem von Serbien und 
Griechenland fortzusetzen. 
Sollte jedoch dieser Anschluß der Monarchie an den Balkanbund 
von den Balkanstaaten entschieden abgelehnt werden, dann hätte die 
Monarchie wenigstens ihre Aspirationen auf Albanien zu realisieren und 
sich auf dem übrigen Gebiet zunächst nur Handels- und Verkehrsvorteile 
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