Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

So werden z. B. Privat- und dienstliche Reisen von Offizieren auf 
ö.-u. Schiffen an der unteren Donau in den serbischen Blättern als 
Spionagetätigkeit bezeichnet; in gleicher Art wird auch jede Übung 
unserer Grenzgarnisonen charakterisiert. 
Das »Mali 2urnal« und die »Politika« sind vielgelesene Hetz¬ 
blätter, die durch ihre frechen und rüden Angriffe gegen die Monarchie, 
sowie gegen Seine Majestät und das Allerhöchste Kaiserhaus im In- 
und Ausland genugsam bekannt sind und hieramts längst als plumpe 
Düpierungen erkannt wurden. 
Das k. u. k. Ministerium des Äußern sah sich während und nach 
der Krise wiederholt veranlaßt, gegen die Sprache dieser Blätter bei 
der serbischen Regierung Vorstellungen zu erheben. Letztere drückte 
bei solchen Gelegenheiten auch ihr Bedauern aus, mit dem Beilügen, 
daß sie nach dem serbischen Preßgesetze nicht in der Lage sei, gegen 
diese Pressetreitereien einzuschreiten. 
Dieselbe serbische Regierung nimmt aber jetzt keinen Anstand, 
die Ausführungen gerade dieser Blätter zum Ausgangspunkte von 
Rekriminationen bei der k. u. k. Vertretung zu nehmen. 
Die k. u. k. Vertretung in Belgrad führt sogar selbst aus, daß es 
nicht ausgeschlossen sei, daß die Artikel der »Politika« von der serbi¬ 
schen Regierung selbst inspiriert wären, und daß neuerdings eine 
Spionagehetze, die geeignet wäre, eine Schädigung unseres Handels 
nach sich zu ziehen, inauguriert werden könnte. 
Ich habe bereits Mitte Juli, also noch vor Erscheinen dieser 
Artikel, auf eine bezügliche mündliche Anfrage, die Seine Exzellenz der 
Herr k. u. k. Sekticnschef Baron Rhemen im Aufträge Seiner Exzellenz 
des Herrn k. u. k. Ministers des Äußern gestellt hat, demselben durch 
den Generalmajor Csoban mündlich mitteilen lassen, daß heuer über¬ 
haupt kein Generalstabsoffizier nach Serbien entsendet worden ist. Hie¬ 
durch war der k. u. k. Regierung die Handhabe geboten, sofort und 
unmittelbar bezügliche Anfragen und Rekriminationen der serbischen 
Regierung als haltlose Anschuldigungen von der Hand zu weisen. 
Wien, am 24. August 1911. 
Conradm. p., G. d. I. 
Für die richtige Abschrift: 
Wien, am 5. September 1911. 
P a i c m. p., Obstl.“ 
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