Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

E. M. als Beilage 8b a. u. unterbreite, in meiner ebenfalls a. u. zuge¬ 
legten Bemerkung Glstb. Nr. 3282 vom 14. August 1911 dem Reichs¬ 
kriegsministerium gegenüber ausgesprochen. (Beilage 8 c.) 
Damit ist aber nur die formelle Seite des Zwischenfalles dargelegt. 
In sachlicher Hinsicht fühle ich mich verpflichtet, E. M. zur Rechtferti¬ 
gung und Begründung meiner Ansicht über die Haltung des Herrn 
Botschafters in Rom a. u. zu melden, daß ich diese Ansicht nicht etwa 
bloß aus dem Tone seines angeführten Schreibens an den Grafen 
Ährenthal geschöpft, sondern daß meine Anschauung sich auf mehrere 
frühere Vorkommnisse gründet, welche selbstverständlich alle nur den 
Standpunkt des Herrn von Merey in militärischen Fragen betrafen, da 
es mir naturgemäß ganz fern liegen muß, mir in irgend einer anderen 
Hinsicht ein Urteil über ihn anzumaßen. 
Herr von Merey hat schon im Vorjahre in der Korrespondenz, die 
über die Einschränkung von Zwischenfällen an der italienischen Grenze 
geführt wurde, so absprechende Bemerkungen über unsere Wehrmacht 
geäußert, daß sich das Reichskriegsministerium in seiner Note Präs. 
Nr. 8962 von 1910 an das Ministerium des Äußern genötigt sah, 
darauf wie folgt zu erwidern: 
»Der Herr k. u. k. Botschafter in Rom hat sich veranlaßt geglaubt, 
in seiner Note Nr. 33 B vom 11. Juli auf Grund nicht ganz zutreffen¬ 
der Daten ein unfreundliches Urteil über unsere Wehrmacht fällen und 
ihr in seiner Note Nr. LXXVI S. vom 19. Juli 1. J. Ratschläge erteilen 
zu müssen. 
Ich wäre E. E. sehr verbunden, wenn der Herr k. u. k. Botschafter 
in Rom von dem Inhalt dieser Note in vertraulicher Weise in Kenntnis 
gesetzt würde, damit er künftighin bei der Beurteilung und Besprechung 
solcher immerhin bedauerlicher Fälle die entsprechende Basis kenne und 
seine Sprache darnach einrichte.< 
Die Auffassung des Herrn von Merey über die mir so genau 
bekannte militärische Friedensarbeit Italiens kommt in einem Berichte 
des Herrn Botschafters an den Grafen Ährenthal vom 31. Jänner 1911 
zum Ausdruck, welchen ich E. M. in Abschrift als Beilage 9 a a. u. 
unterbreite*). 
Am 2. Jänner 1911 hatte ich dem Herrn Minister des Äußern 
pflichtgemäß als Ergebnis hierseitiger Studien und Nachrichten mit¬ 
geteilt, daß die Daten über militärische Rüstungen und Bereitstellungen 
Italiens den Termin Ende April 1912 als Zeitpunkt der angestrebten 
Schlagfertigkeit erkennen lassen, daß die Maßnahmen für den Ausbau 
*) Ist bereits im früheren vollinhaltlich gegeben. Seite 222. 
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