Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

Der für den Bedarf ganz unzureichende Betrag von jährlich 
150.000 Kronen nötigte anfänglich dazu, einen Teil dieses Dienstes in 
das Ausland entsendeten Offizieren zu übertragen. 
Als aber die Anhaltung und Festnahme einzelner dieser Offiziere 
beim Ministerium des Äußern die Besorgnis vor unliebsamen Weiterun¬ 
gen und vor einer Schädigung unserer guten Beziehungen zu den Nach¬ 
barstaaten wachrief, geruhten E. M. die Allerhöchste Willensmeinung 
dahin abzugeben, daß getrachtet werden solle, die Nachrichten aus dem 
betreffenden Lande, also durch dort lebende Kundschafter, zu gewinnen. 
E. M. geruhten bei dieser Gelegenheit Allergnädigst zu erwähnen, daß 
hiezu wohl höhere Mittel notwendig sind und daß sich deshalb an das 
Ministerium des Äußern zu wenden ist. 
Auf Grund dieser mit der Note der Militärkanzlei E. M. Nr. 2868 
von 1910 anher mitgeteilten Allerhöchsten Willensmeinung wandte sich 
das Reichskriegsministerium unter eingehender Klarlegung der Verhält¬ 
nisse mit dem Ersuchen an das Ministerium des Äußern, den für Kund¬ 
schaftszwecke gewidmeten Betrag nach und nach auf jährlich 500.000 
Kronen zu erhöhen. 
Das Ministerium des Äußern eröffnete hierauf, daß die Budgetierung 
einer erhöhten Kundschaftsdotation wohl erst für das Jahr 1912 
möglich sei, daß es aber nach Zulässigkeit der vorhandenen Mittel 
bereit sei, schon im Jahre 1911 einen außerordentlichen Beitrag zu 
leisten, doch könne sich das Ministerium des Äußern vor der Hälfte des 
Jahres 1911 keineswegs engagieren. 
Auf das im Jahre zweimal erneuerte Einschreiten erwiderte schlie߬ 
lich das genannte Ministerium, daß es nicht in der Lage sei, im Jahre 
1911 überhaupt einen erhöhten Beitrag zu leisten. Es bleibt somit trotz 
der zweifellos anerkannten Unzulänglichkeit bei der bisherigen geringen 
Kundschaftsdotation. 
Obgleich ich, den Allerhöchsten Intentionen E. M. entsprechend, 
seit dem Jahre 1910 von der Entsendung von Offizieren für Kund¬ 
schaftszwecke gänzlich abgesehen habe, ja selbst über Einfluß des 
Ministeriums des Äußern die Beurlaubung von Offizieren nach Serbien 
und Montenegro, sowie nach der Türkei und speziell nach Albanien 
teils aufs äußerste eingeschränkt, teils ganz eingestellt wurde, wieder¬ 
holen sich immer wieder serbischerseits entrüstete Klagen über die Kund¬ 
schaftstätigkeit unserer Serbien angeblich geradezu überschwemmenden 
Generalstabsoffiziere. 
Auf eine vom Ministerium des Äußern an mich gerichtete münd¬ 
liche Anfrage ließ ich Mitte Juli 1911 klar und ausdrücklich mitteilen, 
daß heuer überhaupt kein Offizier nach Serbien entsendet worden ist. 
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