Volltext: 1910 - 1912 (Zweiter Band / 1922)

100 
Millionen Ordinarium j Wehrreform. 
100 
Extraordinanum | 
119 
Reichsbefestigung (155 minus 36), 
260 
materielle Ausgestaltung, 
200 
Infanterie-Neubewaffnung, 
312 
Marineforderung. 
1091 Millionen,also rund eine Milliarde Kronen. 
Trotzdem ging der a. u. Vortrag des Reichs-Kriegsministers am 
27. Jänner 1911 an Seine Majestät ab; die Allerhöchste Resolution vom 
2. Feber 1911 entschied, daß vom Rüstungskredit abzusehen sei. 
Ich erhielt davon keine Kenntnis, sondern las erst am 5 Feber 1911 
in den Zeitungen, daß der Reichskriegsminister in der Rede vom 
4. Feber 1911 vor dem Heeresausschuß der Delegation nur die Abmachun¬ 
gen des Ministerrates darlegte, dabei aber schon die zweijährige Dienst¬ 
zeit programmatisch besprach 
Die Situation waj daher: 
1. Die zweijährige Dienstzeit war preisgegeben, dagegen waren für 
die Wehrreform nur reduzierte Mittel gefordert; 
2. für die Reichsbefestigung waren nur minimale, ganz unzulängliche 
Mittel eingestellt; 
3. für die materielle Ausgestaltung nur minimale Mittel angesprochen, 
und zwar für die Posten 2 und 3 zusammen etwa 47 Millionen Kronen 
für fünf Jahre; 
ferner war: 
4. die Heeresverwaltung bis 1915 den Regierungen gegenüber 
gebunden, keine Neuforderungen zu stellen, keine Budget-Überschreitung 
eintreten zu lassen. 
Am 6. Feber 1911 brachte ich Seiner Majestät hierüber mündlich 
meine schweren Bedenken vor. 
Am 14. Feber 1911 unterbreitete ich in Budapest Seiner Majestät 
eine diesbezügliche Denkschrift vom 13 Feber, erläuterte in eineinhalb¬ 
stündiger Audienz die einzelnen Posten und bat um meine Enthebung 
von meinem Dienstposten*). 
Seine Majestät schlug diese Bitte ab. 
Am 16 Feber 1911 traf die schriftliche Allerhöchste Resolution ein, 
daß meiner Bitte nicht willfahrt, mir aber Gelegenheit gegeben wird, vor 
berufenen staatlichen Faktoren meine Anträge darzulegen.“ 
*) Anhang, Anlage 1 gibt einen in der Militärkanzlei verfaßten Aus¬ 
zug aus dieser Denkschrift. 
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