Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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keine Sylbe enthält 1). Erzbischof Friedrich von Salzburg scheint es, nach der 
Meinung Einiger, zum Besten seiner Diözese rückgängig gemacht zu haben 2). 
Filz erklärt aber auch jene Bulle Benedikts VII. an Piligrim für unecht, hält 
jene vom 5. Oktober 977 aus Regensburg für das Passauer Concept, welches 
die kaiserliche Kanzlei nicht .annahm und beweiset aus Urkunden vom J. 959 
bis 984, daß in diesen Jahren immer Friedrich Erzbischof zu Salzburg war, und 
daß sich ausdrücklich um das Jahr 974 nach einer echten Bulle Benedikts VII. 
sein Kirchensprengel als päpstlicher Legat und Vikarius über ganz Norikum 
und Pannonien erstreckte, so, wie es bei seinen Vorfahren in diesen Ge¬ 
genden der Fall gewesen ist 3). Darin heißt es ferner: Niemand soll es wagen, 
außer ihm, in diesen Provinzen sich des Palliums zu bedienen, Bischöfe zu wei¬ 
hen oder irgend ein Amt auszuüben; wir können und wollen von den vorigen 
Anordnungen der Päpste nicht abgehen — und wir erklären es für unerlaubt, 
daß irgend ein Bischof ohne Einwilligüng seiner ganzen Provinz und der Suf- 
fragane das Pallium oder irgend ein Privilegium des Erzbisthums vom Papste 
erhalten wolle. Wie hätte wohl Papst Benedikt VII. doch wieder den Pili- 
grim zum Erzbischöfe machen können und zwar in dem Bezirke, der immer 
dem Metropoliten von Salzburg zugewiesen war, und noch dazu ohne Beistim- 
mung der übrigen Bischöfe und jenes von Salzburg! Welch sonderbares, sich 
widersprechendes Benehmen der Päpste wäre dies gewesen, wenn alle vorher 
angeführten Bullen zu Gunsten von Passau echt wären! 
So viel ist auch gewiß, daß Piligrim niemals als wirklicher Metropolit 
von Lorch erscheint oder auftritt; in allen Urkunden K. Otto's II. und III. von 
974 - 985, die ihm oder der Kirche von Passau gegeben wurden, heißt er nie 
so, sondern immer nur Bischof von Passau 4), und von einem Erzbis- 
thume Lorch ist gar keine Erwähnung. Und als er im J. 991 starb, führte 
sein unmittelbarer Nachfolger, Christian II., der doch bei dem Kaiser sehr 
beliebt war, jenen Titel, oder die Würde eines Erzbischofs nicht, und doch sollten 
vermöge jener ersten Urkunde vom 5. Oktober 977 aus Regensburg alle Nach- 
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1) Mon. boic. 28, I. 223. Eidrateshusa, 5. Octob. (Inter documenta authentica.) 
2) Jahrbücher des deutschen Reiches unter dem sächsischen Hause. Herausgegeben von 
Ranke, B. V. 1. Abthl. Berlin 1840, S. 42 - 44. 
3) Juvavia, II. S. 189, Nr. LXXIII. Filz, 1. c. S. 84 - 89; es war auch schon früher 
davon die Rede. Hansitz und andere schreiben diese Bulle Benedikt VI. zu, wohl mit Unrecht; 
in Ansehung unserer Beweisführung würde es jedoch keinen Unterschied machen; die Sache 
bleibt dieselbe. 
4) So Buchinger, II. S. 494- Urkunde K. Otto's II. vom I. 976, 22. Juli, Regensburg. 
Piligrimus patav. ecclesiae episcopus. — Mon. boic. 28, I. 223. Eidrateshusa, 5. Octob. 977 ; 
dann ebendaselbst S. 243. Urkunde von 985. Piligrimus venerabilis praesul pataviensis eccle¬ 
siae — episcopatus ejus. Auch bei Buchinger, II. S. 496. — Und noch in anderen Urkunden.
	        
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