Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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eigentliche Ritterstand. Schon war der ursprüngliche Zweck desselben; Ehre, 
Ruhm und Tapferkeit, Schutz der Frauen und des schwächeren Geschlechtes 
überhaupt, Treue und Redlichkeit waren die Hauptpflichten. Besonders ent¬ 
wickelte er sich zur Zeit der Kreuzzüge, und die Ritter zeichneten sich eben so 
sehr durch Tapferkeit, als Glauben und Entsagung aus. Es entstanden verschie¬ 
dene Orden derselben zum Schutze der Pilger, zur Krankenpflege, zum Kampfe 
gegen die Ungläubigen. Sie bildeten mit ihren Knappen und dem Gefolge den 
Kern eines jeden Kriegsheeres, waren immer zum Kampfe bereit und gerüstet 
und noch durch Jahrhunderte dauerte diese Einrichtung fort. 
So war es in ganz Deutschland, also auch in unserem Lande, und beson¬ 
dere Einrichtungen finden sich hier nicht vor; nur war es eine Gränzprovinz und 
öfters mußte das allgemeine Aufgebot Statt finden. Es ist zwar eine Samm¬ 
lung von vaterländischen Gesetzen unter dem Namen Landrecht vorhanden, 
welches Herzog Leopold VI. oder VII. zugeschrieben wird; allein in jetziger 
Form wenigstens ist es gewiß viel jünger, nur die ersten Verordnungen mögen 
aus den Zeiten der Babenberger seyn; doch stimmen die Militärgesetze größten- 
theils mit den schon angeführten überein, und wir bemerken nur, daß zur Ver¬ 
theidigung des Landes alle Güterbesitzer verpflichtet waren, aber nicht zu einem 
Angriffskriege außerhalb desselben; da mußten die Herzoge dieselben ersuchen, 
sie oder andere durch Sold zum Kampfe bewegen. Das Landrecht enthält noch 
einzelne Verordnungen über die Erbauung der Burgen, die Art der Bewaffnung 
und daß Kirchen nicht sollten befestigt werden 1). 
Was die Klöster betrifft, so waren sie nach alter Gewohnheit (seit Karls 
des Großen Zeiten) in Rücksicht des Kriegsdienstes und anderer Abgaben in 
drei Klassen getheilt. Einige mußten ihre Kontingente zum Heerbanne stellen 
und jährlich dem Könige Geschenke geben, andere waren von Kriegsdiensten befreit, 
mußten aber Geschenke bringen, und die ärmeren Klöster sollten nur für den 
König, seine Familie und das Wohl des Staates beten 2). So war das bedeu¬ 
tende Mond se e 817 ein Kloster erster Klasse, Kremsmünster aber 
nur zu Geschenken verpflichtet 3). 
Die politische Verfassung in Deutschland überhaupt und in unserm 
Lande insbesondere erlitt in jenen Jahrhunderten sehr bedeutende Veränderun¬ 
gen; unter Karl dem Großen waren keine Herzoge mehr, nur Sendgrafen, 
-------  
1) Weitläufiger über -------  Gegenstand ist abgehandelt in Kurz's Militärverfassung Oester¬ 
reichs in älteren Zeiten. 
2) Baluze, T. I. p. 589. Notitia de monasteriis, quae regi militiam, dona, vel solas ora- 
tiones debent. Kurz: Militärverfassung Oesterreichs, S. 113. 
3) Kurz, l. c. p. 113. Anmerkung.
	        
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