Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

23 
jene Wüste, da war auch der Kampf mit den Geten gewesen 1), und hakte Pli-- 
nius von jener ungeheuren Wüste etwas gewußt, so hatte er gewiß auch davon 
gesprochen. 
Auch sind jene Nachrichten Strabo's von der Vernichtung der Taurisker 
und Bojer sehr übertrieben; jene wurden nicht vertilgt, wie hatte dies in ihren 
Bergen und Wäldern geschehen können, und noch lange nach diesen Ereignissen 
zur Zeit der Rom er herrschn ft ist von Tauriskern und den Cohorten der¬ 
selben die Rede. 
Eben so wenig war dies mit den Bojern der Fall; denn es komnren 
aus dieser Zeit und der Gegend am Peiso-See die Gemeinden der Bojer und 
Azalier auf einem Monumente von Stein vor2) uub Ptolemäus erwähnt in 
Pannonien ein Volk Bogoi, welche sehr wahrscheinlich Bojer sind. Dieser 
Aussage des Strabo widersprechen auch andere Nachrichten, vermöge deren die 
übriggebliebenen oder vor den Geten ausweichenden Bojer im Norikum ein¬ 
rückten, die Stadt No reja belagerten, aber nicht eroberten, und sich dann 
auf dem Wege, den auch früher die Kimbern eingeschlagen hatten, zu den Hel¬ 
vetiern hinzogen und in ihre Bundesgenossenschaft traten 3). Ihre Zahl war 
32,000, und sie rückten mit jenen vereint in Gallien vorwärts, wo dann im 
J. 58 Julius Cäsar den Kampf gegen sie begann und siegte. Die Bojer mu߬ 
ten sich ergeben und wurden von ihm auf Bitten der Aeduer im gallischen Lande 
unter ihnen angesiedelt4). 
Dies würde dann zugleich die Zeit des Krieges der Bojer mit den Geten 
bestimmen, er wäre nämlich nicht lange vor dem J. 58 v. Ch. gewesen; allein 
es ist die Frage, ob jene Bojer, welche damals No reja belagerten und zu 
den Helvetiern zogen, wirklich jene waren, die in Pannonien saßen und mit den 
Geten kämpften; Strabo ist wohl dieser Meinung, er spricht ja gleichsam von 
ihrem Abzüge, »sie hinterließen ihr Land, das zu Illyrikum gehört, den Nach- 
-------  
1) Strabo I. VII. c. 5.— Uebrigens musi man nochbemerken, daß das Wort eremos 
oder eremia, welches auch in jener Stelle Strabo's I. VIIv c. 1. vorkommt, oft nur eine 
hohe, waldige Gegend, aber nicht eine unbewohnte Wüste bedeutet. 
2) Sreininschrift bei Gruter p. 49- n. 2. Muchar's Norikum Bd. II. S. 18. Anmerkung. 
Civitatum Boiorum et Azaliorum L. Volcatius Flamen divorum omnium. 
3) Julius Caesar de bell. gall, 1. c. 5. Post (Orgetorixi) mortem nihilominus Helvetii 
id, quod constituerant, facere conantur, ut e finibus suis exeant.— Boj os que, qui trans 
Rhenum incoluerant et in agrum Norikum transierant, Norejamque oppugnarant, receptos ad 
se socios sibi adsciscunt. 
L. c. I. c. 29. In castris Helvetiorum tabulae repertae sunt, literis graecis confectae et 
ad Caesarem perlatae, quibus in tabulis nominatim ratio confecta erat, qui numerus domo 
exiisset eorum, qui arma ferre possent et item separatim pueri, senes, niulieresque — Bojo- 
rum XXXII (millia). 
4) L. C. I, 28.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.