Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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(Taufen. Er strebte nach Frieden im Inneren und nach Größe von Außen. 
Als ein Freund Heinrichs des Löwen, des Baiern, das Erbe seiner Väter zurück¬ 
verlangte, suchte er auf alle Weise Heinrich Jasomirgott, den damaligen Herzog, 
zu bewegen, dieses Land, welches er mit allem Rechte besaß, an jenen abzutreten. 
Nach langem Widerstreben gab er endlich dem Wunsche des Kaisers nach, und 
auf dem großen Reichstage zu Regensburg im September des Jahres 1156, 
wo viele Fürsten zugegen waren, übergab er Baiern in die Hände des Kaisers, 
der es alsogleich Heinrich dem Löwen, Herzog von Sachsen, verlieh; dieser aber 
trat davon die sogenannte Mark ob der Enns sammt allen Rechten und 
Lehen für immer an Oesterreich ab, sie wurden mit diesem Lande gänzlich ver¬ 
einigt, und dieses so vergrößerte Gebiet zu einem Herzogthume mit sehr 
großen Rechten und Vorzügen erhoben, erblich für die Nachkommen des Herzogs 
männlichen und weiblichen Geschlechtes. Er war im Range der Erste nach dem 
Wahlfürsten und nur im eigenen Lande durfte er die Belehnung empfangen 
u. s. w. Die Urkunde darüber, oder der sogenante Freiheitsbrief Kaisers Frie¬ 
drich I. wurde am 17. September 11 56 ausgestellt 1). So klar es nun auch darin 
enthalten ist, daß die Mark ob der Enns mit der Ostmark damals vereinigt 
wurde, so wenig ist ausgesagt oder angedeutet, was diese Mark in sich 
begriff und welche die Gränzen derselben, besonders gegen Baiern, waren. Aus 
früheren Zeiten wissen wir nun, daß diese Mark das Gränzland gegen die Avaren 
bildete, unter den Carolingern nebst der östlichen Mark auch noch bestand, daß die 
Ennsburg im J. 900 in derselben erbaut wurde (in terra praefecturae termina- 
lis), und dann die Gegenden an der Enns nach 607 die Gränze oder Mark gegen 
die Ungarn bildeten, welchen Namen dieselbe beibehielt, als schon lange, nach 
955, die eigentliche Ostmark unter den Babenbergern wieder errichtet war; wie 
weit sie sich aber im Traungaue oder auch noch im Atergaue erstreckte, darüber 
findet sich keine Kunde vor, bis zu diesem Jahre 1156. Gleichzeitige Schrift- 
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1) Diese Urkunde ist auch — aber nicht ganz richtig — abgedruckt in Monum. boica. Vol. 
28, II. p. 354; gut aber in Schrötter's Versuch einer österreichischen Staatsgeschichte, Wien 
1771, S. 300 u. s. f., und in seiner ersten Abhandlung aus dem österr. Staatsrechte. Das 
Original ist im geheimen Hausarchiv zu Wien, wovon eine genaue Abschrift auch im Museum 
Francisco-Carolinum zu Linz vorhanden ist. Wir heben daraus folgende wichtige Stelle aus: 
Intern et controversiam, — que diu agitata extitit super dncatum Bauuariae et super mar- 
chia a superiori parte fluminis anasi, terminauimus hoc modo, quoll dux austrie 
resignauit nobis ducatum bauvarie et dictam marchiam, quas tenebat, qua resignatione 
facta, mox eundem ducatum bauvarie in beneficium contulimus duci saxonie; predictus vero 
dux saxonie cessit et renunciavit omni Juri et accioni, quas habebat ad dictam marchiam 
eum omnibus suis juribus et beneficiis — ne autem in hoc facto honor et gloria patrui nostri 
Karissimi aliquatenus minuatur — marchiona tum austrie et dictam marchiam cum 
omnibus suis juribus et beneficiis supra anesum commutauimus in ducatum. (Die 
Echtheit dieser längeren Urkunde wird zwar nun in Zweifel gezogen, doch das wichtigere, 
unser Land betreffend, bleibt auf alle Fälle richtig.)
	        
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