Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

197 
hatten ein eigenes Rechts; besonders jene, welche nebstbei eigene Güter besa¬ 
ßen; die nur Nutznießer waren, kamen aber den Hörigen ziemlich gleich. 
Es erscheinen in Urkunden auch Exercitales, Ackersleute, welche die Hee¬ 
resfolge leisten mußten, dann Sindmannen, die man zu Sendungen 
brauchte, Hengstfütterer, welche die Hengste ihrer Herren mit Futter 
versehen mußten, Aldionen, höher als Leibeigene stehend, welche bedeutende, 
doch nicht ununterbrochene Dienste auf den Aeckern leisten mußten. Ferner 
werden erwähnt servi manentes, diese sind, wie Einige behaupten 2), eine Art 
von Landbauern, welche von den Leibeigenen unterschieden werden, ja selbst man¬ 
cipia besitzen; sie sind ansässig, verehelicht und wohnen bei ihren Herren. Allein 
nach zwei Urkunden von Mondsee aus Thassilo's Zeit sind es offenbar Leibei¬ 
gene, die als Eigenthum verschenkt, oder vergabt worden, theils verehelicht, 
theils ledig sind, und dort, wo sie hinkommen, einen festen Sitz haben 3). Viel¬ 
leicht wurden jedoch auch Andere bisweilen unter dieser Benennung begriffen. 
Das schlechteste Schicksal hatten die eigentlichen Knechte oder Leibeigenen, 
sie wurden wie eine Sache behandelt, als Eigenthum betrachtet, vertauscht, ver¬ 
kauft oder verschenkt. Die Behandlung derselben war oft sehr hart, besonders 
bei Laien; das Christenthum milderte auch ihr Loos, welches besonders bei 
Knechten, die Kirchen oder Klöstern angehörten, nicht schlecht war. Sie mußten 
immerfort für ihre Herren arbeiten, und es gab servos casatos, die mit ihnen 
unter einem Dache lebten, und servos noncasatos, welche einzelne Hütten 
bewohnten, nach Art unserer Taglöhner oder Ueberländen auf dem Lande. Ihre 
Geschäfte waren Ackerbau, Viehzucht, häusliche Verrichtungen und Handwerke; 
die weiblichen Leibeigenen mußten waschen, kochen, spinnen, weben, Kleider ver¬ 
fertigen und andere niedere Dienste leisten. Bei größeren Besitzungen eines 
Herrn erhielten oft einige Knechte eigene Häuser, Wiesen und Gründe zur 
-------  
1) Meichelbeck, I. Instrum. N. 481 p. 255. Rudhart's Geschichte Baierns, S. 497. Isti sunt 
liberi homines, qui dicuntur Barschalci, qui et cum Wagone coram multis complacitaverunt ut 
ecclesiasticam acceperunt terram , de ipsa terra condixerunt facere servitium. — Davon Hat 
wohl auch die Gegend zwischen der Stadt Steier und Sierning, am linken Ufer des Steier- 
flusses, ihren Namen, sie heißt Parschalkern, Parschalinger- Leythen; Sierning 
war seit sehr alter Zeit eine Herrschaft des Domkapitels von Passau, und jene Gegend bear¬ 
beiteten solche Parschalken. 
2) Rudhart, älteste Gesch. Baierns, S. 500. — Aber die beiden Stellen, die er anführt 
aus Juv. II. p. 28 und 34 sind nicht parallel, wie aus einer genauen Betrachtung erhellt, und 
daher servi manentes und barschalci nicht gleich. 
3) Chron. lunaelac. p. 13. Ego Uolf trado — in loco Ollersdorf - et unum s e rv um m a- 
nentem cum uxore sua et. duobus filiis, vel quicquid ibi proprium habui—ad Maninseo 
—. S. 21. Ego Machelmus comis tradidi mancipias meas V. — ad Maninseo — manentes 
illas in vico, qui dicitur Ti s teti.— Nomina mancipiarum earum hec sunt: Hugi- 
trud, Erpha etc. Tradidi eas, ut stent ibi firmiter et stabiliter in in S. Michaelis. — Da 
ist doch offenbar von Leibeigenen die Rede.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.