Volltext: Geschichte des Landes ob der Enns. Erster Band (Erster Band 1846)

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Was übrigens die Quellen, die authentischen Privilegien und sehr alten 
Bücher betrifft, aus denen jene Notizen über das alte Lorch geschöpft worden 
seyn sollen, so ist bei unterschobenen Urkunden gar kein Gewicht darauf 
zu legen, wo ja das Ganze größtentheils erdichtet ist. Und selbst die Echtheit 
derselben angenommen, so geht es hauptsächlich auf jene Bulle des Symmachus, 
auf Abschriften derselben und unbekannte, nirgends angeführte Quellen und un¬ 
sichere Märtyrologien hinaus 1); wie wenig aber in jenen Jahrhunderten histo¬ 
rische Kritik vorhanden war, ist ohnehin bekannt. Daß es jedoch solche unter¬ 
schobene Aktenstücke und Erschleichungen oder Versuche gab, um zu Rom pro¬ 
fane oder kirchliche Zwecke zu erreichen, ist ohne Zweifel, und was Letz¬ 
teres betrifft, so sagt es Papst Benedikt VII. in seiner echten Bulle an Frie¬ 
drich, Erzbischof von Salzburg, um 974 ausdrücklich, gerade in Ansehung vou 
Privilegien, die Würde eines Erzbischofs betreffend 2), welches wohl damals auf 
Lorch zu gehen scheint. Zuletzt müssen wir noch bemerken, daß in allen jeneu 
angeführten vorgeblichen Bullen die Päpste nirgends ein Verzeichniß der Me¬ 
tropoliten von Lorch erscheint, außer Theodor wird gar keiner genannt. 
Die Namen derselben aus Nachrichten von Paffau, oder die sonst herumgetragen 
werden, sind so offenbar falsch und widersprechen aller Geschichte, daß ohnehin 
kein Historiker denselben mehr Glauben schenkt, sogar Hansitz hat schon mehrere 
derselben verworfen. Solche falsche Angaben findet man übrigens auch anders¬ 
wo; man wollte sich durch höheres Alterthum Ansehen und Ehre verschaffen 
und füllte die Lücken mit Namen von Bischöfen aus, die entweder nie gelebt 
oder von denen Einige höchstens Landbischöfe gewesen waren; ein solches Bei¬ 
spiel führt auch Rubeis in seinem gelehrten Werke über Aquileja an3). 
Jedem Unbefangenen wird nun wohl einleuchten, daß wenigstens vor 
Theodor kein Metropolit zur Zeit der Römer in Lauriacum war; wir wissen 
freilich aus jenen dunklen Zeiten noch sehr wenig, doch was die vorhandenen 
echten Quellen und Nachrichten zeigen und aussprechen, dies deutet nur auf 
unsere aufgestellte Ansicht hin. 
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1) Kurz Beiträge, III. S. 8-, 85. 
2) Juvavia, II. Abthl. p. 189 Nr. 73. Quicunque autem episcopi per amicos sive clam 
per aliquam fraudem aliquando ejusdem dignitatis (Archiepiscopatus) petierint vel petierunt 
privilegium, illos suspendimus ab ea dignitate etc, 
3) Rubeis monum. Aquileg. p. 166 - 169.
	        
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