Volltext: Der oberösterreichische Bauernaufstand des Jahres 1626 [2. Band] (2 /1905)

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geschah jedoch; Raup ach I. 257 fg. Stülz Wilhering 182. Oberlei tue r 
Stände 31 und Otto 56. Am 5. September 1578 wurde dann auf einem 
Landtage zu Linz wieder eine Kirchenordnung vereinbart, [Oberleitner 
80 fg.] ihre Einführung scheint indes nicht überall erfolgt zu sein, denn 
noch 1596 sagt Bischof Urban von Passau in einer Denkschrift, jeder Predi 
ger oder Grundherr wäle selbst die Agende und die Ceremonien aus; Schl. 
Cop. 149. Vgl. auch Khevenhiller VI, 108 und die Haltung der Städte 
bei Oberleitner 26. Erst 1617 wurde die Agende zu Tübingen gedruckt. 
4) Gegen Raup ach I, 274 fg. und Khevenhiller V, 1850, 2384 
vgl. Stülz Wilhering 184, Oberleitner, Stände 36 fg. und Pritz 
II, 278. 
5) Wenn Stülz Florian 90 berichtet, der Kaiser habe am 18. Dezember 
1568 auch den landesfürstlichen Städten Religionsfreiheit bewilligt, so dürfte 
das auf demselben Irrtum beruhen, welcher in dem bei Ritter Zustände 
239 mitgeteilten Schriftstück der prot. Stände bei Deutung der das. Anm. 3 
angeführten Erklärung Maximilians — es ist wol die von Stülz angezogene — 
obwaltet. Der Kaiser verspricht dort nur, es mit den oberösterreichischen 
Städten wie mit den niederösterreichischen Städten [nicht, wie mit dem Adel] 
zu halten. Letzteren aber bewilligte er die Religionsfreiheit nicht und es ist 
kein Grund abzusehen, weshalb er die oberösterreichischen Städte bevorzugt 
haben sollte. In dem Erlass bei Stülz Wilhering 182 sagt denn auch 
Rudolf II ausdrücklich, dass sich die Bewilligung seines Vaters nur auf den 
Adel beziehe, und nach dem Gutachten bei Khevenhiller Ann. V, 
2226 hatte er 1582 allen Städten und Märkten die Belassung des Abend 
mahls unter zwei Gestalten zugesichert, was doch sinnlos gewesen wäre, wenn 
sie an der Religionsfreiheit teilgehabt hätten. 
Za 8 28 1) So s. B. einen Prälaten zu Schlägl und einen zu Spital; vgl. Pröll 
126 und Pritz Spital 279. Freilich waren beide Prälaten auch schlechte 
Haushalter, indes ging die Herstellung der katholischen Einrichtungen doch 
nebenher. Vgl. auch Pröll 127 und Pritz 280. 
2) Vgl. Raup ach III, 103, 225, IV, 400, V, 224 und VI, 64, 
98, 143. 
3) Weissbacher-Hartenschneider 62. 
4) Hz. Albrecht V. von Bayern an seinen Agenten zu Wien: „Wollest 
achtung geben, was die ksl. Mt. mit der von Polheim, so selbs predigt, und 
irem pfleger handlen lassen.“ 2. Januar 1572, Mc. Oest. Religionsakten V, 
451 Cpt. 
Za S. 29. 1) Stülz Wilhering 83'fg. 85. 
2) Hammer Khlesl I Beil. n. 58. 
3) Hier sei erwähnt, dass noch LIerbersdorf am 15. Dezbr. 1626 an 
Kf. Maximilian schreibt: Was den Glauben der Oberösterreicher betrifft, „ist 
die Zerspaltung und unainigkeit weltkündig und obwohl neben der cathol. 
religion allein die augsburgische confession der praetext, so ist doch kuntlich, 
das der calvinisch geist und will nit sagen, das es sogar auch under den 
Stenden rosenkreuzbrüder abgebe, merklich sowol auch im politischen ein 
gerissen, wie dann die fürnembsten patrioten [d. h. Landleute] ire Kinder 
auf erzkalvinische akademien schicken.“ Ma. 29/21, 346 Or.
	        
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