Volltext: Der Bauernkrieg in Oberösterreich

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hatte 3, jener von Aistersheim 56, von Atzbach 11, von St. Georgen 
der Grieskirchen 29, von St. Georgen un Wtergan 65, von 
Gatspacy 29, von Grieskirchen 22, von Hofkirchen an der Tratt- 
nach 77, von Kalham 20, von Meggenhofen 12, von Neumarkt 
11, von Rottenbach 23, von Vöcklabruck (gehörig dem Stifte St. 
Florian) 59, von Vöcklamarkt (Pfaffing) 28, der Probst von Mat- 
trghofen 38, das Kloster Michelbeuern in Seewalchen 48, das 
Benefizium St. Ulrich in Vöcklabruck 7, das Benefizium in Peuer- 
bach 17 Untertanen (Bauern und Häuser)""'). Der Bischof 
und die Klöster übten über ihre Untertanen, über ihren Grund 
und Boden nicht bloß die geistliche, sondern auch die weltliche 
Gerichtsbarkeit ans; selbst Pfarrer, wie jener von Sierning und 
der von Hofkirchen an der Trattnach wollten nicht bloß bezüglich 
ihrer Häuser, sondern auch bezüglich ihrer Untertanen eine weltliche 
Gerichtsbarkeit nicht dulden. 
Das w ar n un so gekommen. Die einzelnen Kirchen 
und neu gestifteten Klöster waren frühzeitig von Kaisern, Königen, 
Herzogen, Fürsten, Mitgliedern des hohen und niederen Adels mit 
Grundbesitz und eigenen Leuten ausgestattet worden; auch das 
gemeine Volk stiftete zahlreiche Jährtage und Gottesdienste mit 
Hingabe von Grundstücken und Zehenten. Die Bischöfe im deutschen 
Reiche imrd> in Italien kamen zü Land und Leuten; im deutschen 
Reiche draußen waren alle Bischöfe weltliche Landes 
herren, aber auch vers ch i e d e n e Abteie n, wie z. B. Kemp 
ten im Allgäu, besaßen ein bedeutendes unabhängiges Gebiet und 
ihre Vorstände hielten nicht selten eine fürstliche Hofhaltung. Von 
der ^evangelischen Armut" war nicht der geringste Schein zurück 
geblieben; erst das Jähr 1803 hat infolge der Franzosenkriege 
mit den geistlichen Fürstentümern aufgeräumt, unter welche das 
Erzbistum Salzburg mit einem Gebiete, viel größer als 
das heutige Land Salzburg, dann dieBistümer Passau, das 
uns interessiert, sowie Brixen und Trient in Tirol gehörten. 
Unter solchen Verhältnissen war djeKirche verweltlicht, 
die Bischöfe und Domherren gingen fast ausnahmslos aus 
dem Adel und den regierenden Häusern hervor, die geist 
lichen Pfründen wurden häufig in einer Hand vereinigt, um ein 
glänzenderes Einkommen zu erzielen, der höhere Geistliche trat 
mit dem christlichen Volke in keine Berührung, er verweilte im 
Kreise seiner Standesgenossen. Die Pfründen der größeren 
und besten Pfarren befanden sich meistens im Besitze von 
Domherren, welche zur Besorgung der gewöhnlichen Seelsorger 
geschäfte sich irrt Pfarrhofe nur einen Stellvertreter hielten 
Während der adelige Domherr, der oft nicht einmal die geistlichen 
Weihen empfangen hatte, das reiche Pfründen-Einkommen in welt 
lichen Vergnügungen vergeudete, hielt sich derVikar wieder schadlos 
durch Ueber Haltung der Pfarrkinder im „Seelenschatze" 
d. i. den Stolgebühren sowie durch Halten von Wein 
schänken. Sicherlich übertrieben die Untertanen des Ulrich Her- 
ieinsperger von Altenhof nicht, wenn sie im Juli 1525 klagten:■ 
„Müssen wir jährlich 40 Gulden dem Kirchherrn (von Pfarr-
	        
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