Volltext: Der Bauernkrieg in Oberösterreich

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ab, das gehe sie. nichts an, sie solle sich fortscheren.' Sie wurde hierüber eben 
falls zornig und nannte ihn einen Huren-Pfaffen mit dem Beisatze, es stehe 
keinem Geistlichen zu, die Männer auszuspähen und folgends die Weiber also 
in ihren Häusern zu tribulieren. Der Pfarrer sei nämlich, bemerkte sie, vor 
vier Jahren in Abwesenheit ihres Mannes und der Kinder in ihr Haus 
gekommen, habe sie gehalst (umarmt), mit ungebührlicher Leibesbetastung vorne 
und rückwärts angegriffen. Sie habe bisher Verschwiegenheit beobachtet, obwohl 
der Herr Pfarrer öfters in der heiligen Beicht mit ihr gegreint und ihr vor 
geworfen habe, baß sie alles anderen Leuten sage und ihn mithin offenbar 
mache. Dabei kommt vor, daß der Pfarrer gleichfalls in Abwesenheit des Ehe 
manns zur Tischlerin kam und jedem Kinde derselben einen Zwaier (halben 
Kreuzer) gab, daß sie hinaus ins Feld gehen und „Bliembl procken sollen". 
Original-Relation mit eigenhändigen Unterschriften aus dem Archive 
von Ort. 
191 ) Allgemeines Reichsarchiv zu München: Passauisches Blechkasten 
archiv Nr. 222, Faszikel 137. 
Der Pfarrer Andreas Jakob Greißing von Hofkirchen an der Trattnach 
kam am 17. Juni 1658, nachts zwischen 10 und 11 Uhr mit seinem Verwalter 
vor das versperrte Schloßtor von .Starhemberg «und verlangte mit dem 
Pfleger zu sprechen. Da ihm dies zu dieser nachtschlafenden Zeit abgeschlagen 
wurde, brachte er die Nacht in eignem Trinkgelage mit dem Marktrichter 
Abraham Strohamer und die noch übrigen Stunden mit dem Vikar im Pfarr- 
hofe zu, von wo er zwischen 5 und 6 Uhr früh den Verwalter ins Schloß 
schickte. Dieser teilte dem Pfleger Wolfgang Moser mit, es wäre die 19jährige 
Sabina Weinbergerin, welche diese Zeit her im Pfarrhofe diente, von dem 
Baumann, dem verheirateten Stefan Olzinger geschwängert worden; der Herr 
Pfarrer sähe stun nicht gerne, daß dieselbe deswegen durch öffentliche Land 
gerichtsstrafe (Ausstellung am Friedhof vor der Kirche mit brennender Kerze 
in der Hand') in noch größeren Spott gesetzt werde, daher er selbst sich für 
sie verwende und für die zu verhängende Geldstrafe gutstehe. Der Pfleger 
ging dem geistlichen Herrn gegenüber auf die Erlegung einer Geldstrafe von 
40 fl. ein, bedingte sich aber, daß beide Ehebrecher zum Verhör erscheinen 
müßten. Der Pfarrer, welcher auf die Nachricht des Verwalters nun selb)? 
ins Schloß kam und daselbst beim Mittagessen verblieb, ging ungern aus 
diese Bedingung ein und bat nur darum, man möchte die Vorladung beider 
Personen auf eine solche Zeit anordnen, wann nicht viele Leute zugezogen 
kämen, damit jin der Gemeinde wenig Geschrei entstünde, im übrigen auch 
das Mensch nicht etwa mit vielen verwirrenden Fragestücken belegen oder kon 
frontieren, damit sie aus Einfalt oder verzagter Weise nicht etwa kleinmütig 
oder betrübt werde. 
Bei dem Verhöre bezeichnete das Mensch den Olzinger als Kindesvater, 
derselbe habe sie zweimal beschlafen. .Olzinger stellte jeden geschlechtlichen Ver 
kehr in Abrede und gab an, daß der Pfarrer ihnf drei Tage bei Wassel und 
Brot in die Keuche einsperrte und ihm der Kaplan zuredete, er solle doch nicht 
den Unwillen des Herrn Pfarrers auf sich laden, sintemalen derselbe für ihn 
schon um alle Strafe beim Landgerichte ausgehandelt habe. Trotz Anlegung 
der Daumschrauben blieb er bei der Beteuerung seiner Unschuld; er habe nur 
stillgeschwiegen. Da wurden auch der Dirne Daumschrauben angelegt. Sie 
blieb zwar bei ihrer Angabe, daß Olzinger sie geschwängert habe, ließ sich 
jedoch am anderen Tage wieder zum Verhör melden und bekannte mm „bei 
starker Errötung unterm Angesicht, daß ihr eigener Herr der Herr Pfarrer 
zu Hofkirchen sie zweimal beschlafen habe, zum erstenmal kurz vor Lichtmeß 
im Kühstallgang auf dem geschnittenen Futter, das andere Mal aber, in seinem 
Bett, als sie ihm in Abwesenheit der Köchin aufbetten müssen, gebe, also den 
Olzinger nunmehr unschuldig, daß er ihrer niemals teilhaftig worden sei, 
jedoch bitte sie um Gotteswillen, sie mit diesem Geständnisse nicht zu verraten.
	        
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