Volltext: Aufbau oder Zusammenbruch!

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seits gibt cs allerdings wieder manche Geroerbe, welche tatsächlich schwer 
zu kämpfen haben. €s läßt sich nicht leugnen, daß dies hauptsächlich jene 
sind, in deren Gebiet die fabriksmäßige Erzeugung eingegriffen hat. Es läfjt 
sich weiters auch nicht leugnen, daß dieses Eintreten der fabriksmäßigen 
Erzeugung bisheriger Handfertigkeitsartikel ein Zurückgehen der geschäft¬ 
lichen Kenntnisse, des geschäftlichen Interesses und fleißes, und damit der 
geschäftlichen Tüchtigkeit in den betroffenen Gewerben naturgemäß nach¬ 
teilig zur folge hat. Es läßt sich aber auch leider nicht leugnen, daß einen 
wesentlichen Anteil an ihrem Niedergänge die Gewerbetreibenden vielfach 
selbst haben, weil sie mangels jeder Ausschreibungen keine Idee haben von 
ihren tatsächlichen Gestehungskosten, demzufolge in eine oft blindwütige 
Konkurrenz in form von Preisunterbietungen verfallen, wobei sie meist ihre 
geringen Mittel und Vorräte —- statt vorwärts zu kommen — aufzehren, 
fluch für sie ist das Kapitel „Buchführungspflicht“ von größter Wichtigkeit, 
für die Gewerbetreibenden ist aber noch etwas anderes wichtig. Die 
berufliche Organisation. Dieselbe kann aber zweckentsprechend nicht aus 
den bisherigen zusammengewürfelten Genossenschaften erreicht werden, sondern 
muß auf einem genossenschaftlichen Zusammenarbeiten der miteinander in 
Beziehung stehenden Geroerbearten aufgebaut werden. Der Zweck dieser 
Genossenschaften muß sich u. a. außer auf allgemein wirtschaftliche fragen, 
auf gemeinsamen Werkzeug- und Materialeinkauf, auf Verkaufspreisfragen 
und auf Illeisterorganisation hinsichtlich gegenseitiger Unterstützung in Personal- 
Angelegenheiten (Auskunft usw.), gemeinsamen Maschinen-Ankauf usro. 
erstrecken. 
Zut Unterstützung des Geroerbestandes seitens des Staates ist von 
diesem jedem Kreisamte ein Geroerbekommissär, ähnlich den Kommissären 
für forst- und Landwirtschaft, beizugeben, welchem auch die förderung der 
wichtigen, zu schaffenden geroerblichen Kreditinstitute zuzufallen hat. Die 
Errichtung eigener geroerblicher Kreditinstitute ist für den Geroerbestand von 
besonderer Bedeutung. 
BuchfüHrimgspflicht. 
Die Lasten, die unserem Staate aus den Sünden der früher Regierenden 
und deren System erwachsen, sind ganz außerordentliche und es wird größter 
Sparsamkeit und vernünftigster wirtschaftlicher Arbeit bedürfen, damit unser 
junge Staat unter denselben nicht zusammenbricht, was naturgemäß einen 
unheilbaren Rückschritt zur folge hätte. 
Der Wiederaufbau und die nötige wirtschaftliche Kräftigung des Staates, 
durch die Kräftigung seiner Bürger muß sich aus deren Arbeitsleistungen 
und deren verständnisvoller Gemeinroirtschaft ergeben. Alle Stände müssen 
mit ihrer ganzen Tüchtigkeit, ihren ganzen guten Kräften zusammenarbeiten, 
um in dem bevorstehenden unter der Teuerung und den Material- und 
sebensmitfelschroierigkeiten besonders harten Konkurrenzkämpfe mit den reichs- 
deutschen fabrikanten und Landesprodukten der anderen Nationalstaaten 
erfolgreich zu bestehen. 
Aber auch die Regierung, resp. die tlationalversammlung, muß dieser 
zu geroärtigenden Verhältnisse voraussehend gedenken und die Bestrebungen 
der arbeitenden, produzierenden, steuerzahlenden Stände durch weise An¬ 
ordnungen unterstützen. Dies tut sie in nötiger Weise bezüglich des Bauern- 
und Geroerbestandes, roenn sie für dieselben die Pflicht zur einfachen Buch-
	        
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