Einblicke in die Linzer Gemeindeverwaltung. 329
gebrachte Person fällt, wird als ungültig betrachtet. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Der Gemeinderat wählt weiter durch absolute Stimmen—
mehrheit auf die Dauer zweier Jahre einen Vorstand-Stellvertreter
(erster Vizebürgermeister) und einen zweiten Stellvertreter (zweiter
Vizebürgermeister). Deren Amt habe ich Dir schon im 5 Briefe
erklärt. Zur Gültigkeit der Wahl der beiden Vizebürgermeister
genügt die Anwesenheit von 25 Mitgliedern des Gemeinderates
einschließlich des Vorsitzenden und die einfache Mehrheit der
Stimmen der Anwesenden.
Nimmt der zum Bürgermeister oder Stellvertreter Gewählte
die Wahl nicht an, so ist binnen längstens acht Tagen eine
neue Wahl unter den gleichen Vorschriften vorzunehmen.
Die Wahl des Bürgermeisters unterliegt der Bestätigung
des Kaisers. Nach erfolgter Bestätigung legt der Bürgermeister
im versammelten Gemeinderate den vorgeschriebenen Diensteid
in die Hände des Statthalters ab, womit er Treue und Gehorsam
dem Kaiser, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung
seiner Pflichten gelobt. Die hierüber aufgenommene, vom Bürger—
meister eigenhändig gefertigte Eidesurkunde wird dem Statthalter
vorgelegt. Den gleichen Diensteid legen auch die beiden Vize—
bürgermeister längstens 14 Tage nach erfolgter Wahl vor dem
versammelten Gemeinderate in die Hände des Statthalters oder des
von demselben hiezu delegierten landesfürstlichen Kommissärs ab.
Die Mitglieder des Gemeinderates verwalten ihr Amt
unentgeltlich. Bei Besorgung von Gemeindeangelegenheiten
außerhalb des Gemeindebezirkes haben die dazu abgeordneten
Mitglieder des Gemeinderates auf eine angemessene Entschädigung
aus der Gemeindekasse Anspruch. Dem Bürgermeister und dessen
Stellvertretern werden in einem städtischen Gebäude die für ihre
Geschäftsführung erforderlichen Lokalitäten unentgeltlich ein—
geräumt, Außerdem erhalten sie die vom Gemeinderate für die
Dauer ihrer Amtsführung zu bestimmenden Funktionsgebühren.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf sechs Jahre
gewählt. Alle zwei Jahre scheidet im März der dritte Teil oder
die dem dritten Teile zunächst kommende Zahl der Mitglieder
von ihren Stellen und wird durch Neugewählte jener Wahlkörper,
von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewählt worden
waren, ersetzt. Die Ausscheidung geschieht bei Neuwahl des
gesamten Gemeinderates oder bei Neuwahl sämtlicher Mitglieder
der ersten drei Wahlkörper und ebenso des vierten Wahlkoͤrpers
das erste- und zweitemal durch das Los; sonst treten in allen
Wahlkörpern immer diejenigen aus, welche sechs Jahre vorher
gewählt worden waren. Bis die Neuwahlen siatigefunden haben,
bleiben die zum Austritte bestimmten Mitglieder im Amte.
Dieselben sind wieder wählbar.