Volltext: Milde Beiträge zur Sitten- und Kunstgeschichte (1)

Recedant vetera, nova sint omnia. 295 
haben, während die Institute der Diakonissinnen, Roten Kreuz⸗ 
schwestern, Viktoriaschwestern ꝛc. nur geprüfte Personen als 
eigentliche Wärterinnen abgeben. „Um diesem Einwande zu be— 
gegnen“, sagt Müllner, „wäre es gewiß im Interesse der kranken— 
pflegenden Kongregationen gelegen, als eigentliche Pflegerinnen 
ebenfalls nur geprüfte Schwestern zu stellen, denen der Nach— 
wuchs zur praktischen Ausbildung zur Seite gegeben wird, 
während ein Arzt im Theoretischen eigenen Unterricht erteilt. 
Natürlich müssen sich dann auch die Anstaltsverwaltungen zu 
einer etwas erhöhten Remuneration an die Kongregationen ver— 
stehen, welche aber keineswegs so hoch zu stehen kommen wird, 
wie sie alles in allem genommen von den Diakonissinnen ꝛc. 
in Anspruch genommen wird.“ 
Im späteren Verlaufe seiner Deduktionen kommt Müllner 
nochmals und mit Nachdruck auf diesen Punkt zu sprechen. Er 
sagt: „Was bei unseren Schwestern demnach aufrichtig beklagt 
werden muß und wodurch sie den herbeigesehnten Diakonissinnen 
nachstehen, ist der Mangel an fachgemäßer Ausbildung beim 
Antritte des Dienstes. Die Kongregationsschwester soll die Pflege 
im Spital nicht als Schülerin beginnen, sondern als geprüfte 
Pflegerin. Müssen die Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen 
unserer Kongregationen ein Zeugnis darüber in der Hand haben, 
daß ihre Ausbildung den staatlichen Anforderungen genügt, 
warum soll denn die soviel Verantwortlichkeit mit sich führende, 
so viel Opfer- und Zartsinn fordernde Krankenpflege nur so 
unter der Hand, schlecht und recht erlernt werden? Wenn die 
Diakonissin ꝛc. gegen den Vorwurf der Inferiorität oder Nicht— 
verwendbarkeit durch das erworbene Zeugnis geschützt ist, warum 
sollen sich denn unsere Schwestern nicht auch diese Waffe gegen 
ihre Gegner verschaffen können?“ 
Um seiner Forderung noch mehr Gewicht zu verleihen, 
zitiert Müllner einen Aufsatz des Rektors Kinn in Arenberg 
in der Zeitschrift „Charitas“ (8. Jahrgang), worin es heißt? 
„Möglichst gut aber sollen die Ordensschwestern in der Kranken— 
pflege geschult werden, in den verschiedenen Kongregationen weit 
mehr als bisher. Sie müssen auch in technischer Beziehung in 
der ersten Reihe stehen. Man soll alle Schwestern, die voraus— 
sichtlich in der Krankenpflege verwendet werden, einen regel— 
mäßigen Kursus durchmachen lassen, sei es in einem eigenen 
oder fremden Hause.“ 
Dieser Kursus sollte nach den Vorschlägen Kinns und 
Müllners am besten nach dem Noviziate stattfinden und ein 
ganzes Jahr, nämlich ein halbes Jahr für die theoretische und 
ein halbes für die praktische Ausbildung umfassen. 
Wie verhält sich nun das Welser Krankenhaus zu dieser 
gewiß modernen Forderung eines theoretisch-praktischen Kurfes 
für angehende Krankenpflegerinnen?
	        
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