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Ein Jubelfest der Kreuzschwestern.
und Regularen“ geprüft, worauf der Sekretär derselben dem
Papste Bericht erstattet. Das geschah auch mit der erwähnten
Hitte und Se. Heiligkeit lobte und empfahl in der Audienz des
Sekretärs vom 29. November 1878 die Kongregation der Kreuz⸗
schwestern in den ehrenvollsten, Ausdrücken nach Inhalt des
hierüber ausgestellten Dekretes. Die eigentliche Approbation der
Kongregation und ihrer Konstitutionen aber „hat Se. Heiligkeit“,
so heißt es in dem Dekrete, „auf eine geeignetere Zeit ver—
schoben und über die Konstitutionen einige Bemerkungen mit—
zuteilen befohlen“. Die gewünschten Abänderungen wurden nun
u den Staluten vorgenommen und der Nachfolger des Bischofs
Willi, Konstantin Rampa, als Ordinarius des Mutterhauses
in Ingenbohl, verlieh sodann am 14. August 1880 kraft der
vom Heiligen Stuhle erhaltenen Vollmacht allen Schwestern
„im vollsten Sinne und für ewige Zeiten die Privilegien, Be—
zünstigungen und geistlichen Gnaden, welche der Apostolische
Stuhl dem dritten Orden des hl. Franziskus von Assisi ver—
liehen hat, so daß die Schwestern der Kongregation vom heiligen
Kreuze schon durch ihre Profeß zur Teilnahme an den erwähnten
Privilegien, Begünstigungen und geistlichen Gnaden berechtigt
sein sollen“.
Der Heilige Vater bewies seine besondere Fürsorge für die
Kongregation äuch durch Aufstellung eines Kardinal⸗Protektors
in der Person des Kardinals Josef Hergenröther, welcher
dem Generalkapitel in Ingenbohl am 17. August 1886 —W
dierte und vorbereitende Schritte zur Erlangung der definitiven
päpstlichen Approbation unternahm. Der nächste Protektor war
Kardings'Mermillod, Bischof von Genf, der nach kurzer Zeit
starb. Ihm folgte Kardinal Per sico, aus dem Kapuzinerorden.
Auf dessen Bemühen bestätigte nun in Gewährung einer durch
zahlreiche bischöfliche Empfehlungen unterstützten Bitte der
Generaloberin, Schwester Pankratia Widmer, Se. Heiligkeit
Papst Leo XIII. am 17. September 1894 zunächst die Kon—
gregation der Kreuzschwestern als solche — und auf Ver—
wendung des neuen Protektors, Kardinal Ledochowski, am
J. Jänner 1897 auch die Konstitutionen derselben.
Eine genauere Verfassungsgeschichte — wenn man so sagen
wollte — der Kongregation muͤßte natürlich noch vieles, wie
das Eigentumsrecht, das Wahlrecht u. dgl. in Betracht ziehen.
Es sei nur hinsichtlich des letzteren noch bemerkt, daß die erste
Wahl einer Provinzoberin in Linz am 27. Oktober 1872 statt⸗
fand. Bei der Neuwahl am 25. November 1879 wurde Schwester
Borromäa Hillenbrand gewählt, welche noch heute nach
mehrmaliger Wiederwahl der Provinz vorsteht. —
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