Volltext: Milde Beiträge zur Sitten- und Kunstgeschichte (1)

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Ein Jubelfest der Kreuzschwestern. 
und Regularen“ geprüft, worauf der Sekretär derselben dem 
Papste Bericht erstattet. Das geschah auch mit der erwähnten 
Hitte und Se. Heiligkeit lobte und empfahl in der Audienz des 
Sekretärs vom 29. November 1878 die Kongregation der Kreuz⸗ 
schwestern in den ehrenvollsten, Ausdrücken nach Inhalt des 
hierüber ausgestellten Dekretes. Die eigentliche Approbation der 
Kongregation und ihrer Konstitutionen aber „hat Se. Heiligkeit“, 
so heißt es in dem Dekrete, „auf eine geeignetere Zeit ver— 
schoben und über die Konstitutionen einige Bemerkungen mit— 
zuteilen befohlen“. Die gewünschten Abänderungen wurden nun 
u den Staluten vorgenommen und der Nachfolger des Bischofs 
Willi, Konstantin Rampa, als Ordinarius des Mutterhauses 
in Ingenbohl, verlieh sodann am 14. August 1880 kraft der 
vom Heiligen Stuhle erhaltenen Vollmacht allen Schwestern 
„im vollsten Sinne und für ewige Zeiten die Privilegien, Be— 
zünstigungen und geistlichen Gnaden, welche der Apostolische 
Stuhl dem dritten Orden des hl. Franziskus von Assisi ver— 
liehen hat, so daß die Schwestern der Kongregation vom heiligen 
Kreuze schon durch ihre Profeß zur Teilnahme an den erwähnten 
Privilegien, Begünstigungen und geistlichen Gnaden berechtigt 
sein sollen“. 
Der Heilige Vater bewies seine besondere Fürsorge für die 
Kongregation äuch durch Aufstellung eines Kardinal⸗Protektors 
in der Person des Kardinals Josef Hergenröther, welcher 
dem Generalkapitel in Ingenbohl am 17. August 1886 —W 
dierte und vorbereitende Schritte zur Erlangung der definitiven 
päpstlichen Approbation unternahm. Der nächste Protektor war 
Kardings'Mermillod, Bischof von Genf, der nach kurzer Zeit 
starb. Ihm folgte Kardinal Per sico, aus dem Kapuzinerorden. 
Auf dessen Bemühen bestätigte nun in Gewährung einer durch 
zahlreiche bischöfliche Empfehlungen unterstützten Bitte der 
Generaloberin, Schwester Pankratia Widmer, Se. Heiligkeit 
Papst Leo XIII. am 17. September 1894 zunächst die Kon— 
gregation der Kreuzschwestern als solche — und auf Ver— 
wendung des neuen Protektors, Kardinal Ledochowski, am 
J. Jänner 1897 auch die Konstitutionen derselben. 
Eine genauere Verfassungsgeschichte — wenn man so sagen 
wollte — der Kongregation muͤßte natürlich noch vieles, wie 
das Eigentumsrecht, das Wahlrecht u. dgl. in Betracht ziehen. 
Es sei nur hinsichtlich des letzteren noch bemerkt, daß die erste 
Wahl einer Provinzoberin in Linz am 27. Oktober 1872 statt⸗ 
fand. Bei der Neuwahl am 25. November 1879 wurde Schwester 
Borromäa Hillenbrand gewählt, welche noch heute nach 
mehrmaliger Wiederwahl der Provinz vorsteht. — 
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