Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Handel und Wandel. 
be» XVI. Jahrhunderts täglich durch eine Glucke des Pfarrthurmes, die darum 
die „Bierglocke" hieß, eingeläutet, und so den Wirten das Zeichen gegeben, daß 
die Sperrstunde geschlagen habe.13) Auch der Salzamtmann G. Prugglacher 
war eine Zeit hindurch mit geradezu puritanischer Strenge bemüht, den Alkohol¬ 
genuß der Bewohnerschaft möglichst zu reduciren. So bestimmte er 1625, daß 
kein Gastwirt einem seiner Gäste, er möge wer immer sein, mehr als eine 
Halbe Wein täglich verabfolgen dürfe. Wenn sich ein Gast trotz dieses Verbotes 
berausche, so sei der betreffende Wirt um 12 Thaler zu strafe». Den Salzarbeitern 
gebühre überhaupt nur Wasser zu trinken; es solle ihnen daher die ganze Woche 
hindurch von den Wirten kein geistiges Getränk gegeben werden, außer am 
Samstag, wenn einer bade, oder am Sonntag, falls er einen solchen Trunk 
wünsche; in beiden Fällen aber nicht mehr als ein Seidel Wein oder eine Halbe 
Bier.") Ob dieses Verfahren einen durchschlagenden Erfolg erzielte, muß billiger- 
weise bezweifelt werden. 
Die nach Gmunden kommenden Reisenden wurden bereits im XVI. Jahr¬ 
hunderte im Sinne der bald nach dem Tode des Kaisers Maximilian I. (1519) 
erlassenen Bestimmungen genau überwacht.'3) Zur Zeit der bairischen Pfand- 
inhabnng aber waren in Gmunden schon die sogenannten „Nachtzettel" eingeführt, 
die nach Art der heutigen Meldebögen von den Wirten ausgefüllt werden und 
Namen, Stand, Beschäftigung, Herkunft und Reiseziel des Gastes enthalten 
mußten.'3) 
Weber. 
Die Mitglieder dieses Handwerks wurden in Zeug- und Leinweber unter¬ 
schieden, je nachdem sie Baumwoll- oder Leinengarn verarbeiteten. Sie waren 
einst den allgemeinen Bestimmungen unterworfen, He Kaiser Rudolf II. unterm 
3. October 1578 für die im ganzen Lande befindlichen Weber erlassen hatte.') 
Die Weber in der Stadt Gmunden bildeten noch im XVI. Jahrhunderte für 
sich allein eine Zunft, die ebenso organisirt war wie andere Handwerksinnungen.") 
Von ihr bestand bei der Pfarrkirche eine Bruderschaft, die das hiezu Nöthige dadurch 
aufbrachte, daß jedes Mitglied jährlich 12 beisteuerte.3) Zur selben Zeit waren 
die in Traundorf unb am Tastelberg ausäßigen Weber, meist Unterthanen der Herr¬ 
schaft Ort, dem in dieser bestehenden Handwerke einverleibt. Sie standen sich nach 
dem Zeugnisse ihres Grundherrn, des Wolf von Scherfsenberg, so schlecht, daß 
sie sich „kaum des Hungers erwehren konnten"ft) Alljährlich mußten sie auf dem 
Taidiug zu Ort mit ihren Ellen erscheinen, um dafür aus der Hand des Pflegers 
neue, mit dem Landgerichtszeichen gebrannte entgegen 51t nehmen. Man gab ihnen 
dieselben „wegen Besserung und Erbauung des Hochgerichts, dazu sie verpflichtet 
tvaren". Diese Verpflichtung wurde 1563 in einen jährlich am Frvhnleichnams- 
feste, ihrem Jahrtage, fälligen Gelddienst von 24 für jeden Weber umgewandelt?) 
Im XVII. Jahrhunderte finden wir die Weber in der Stadt und in Traun¬ 
dorf zu einem Handwerk vereinigt, dein auch die ans dein Lande im weiten Um-
	        
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