Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
59 
von auswärts beschaffen, und diesen lieferte ausnahmslos das Land unter der 
Ens. Von dort her brachten ihn die Fertiger meist zu Wasser ans ihren eigenen 
Schiffen stromaufwärts als Rückfracht für das Küfelsalz, und oft auch im Tausch¬ 
wege für dasselbe?) Auch kam es vor, daß dort der eine oder andere von ihnen 
selbst im Besitze eines Weinberges war. Auf der Donau zahlte man 1566 für den 
Transport eines „Dreiling" (24 Eimer) Weines von Stein bis Linz 8 #4 
Schiffslohn?) Die Zufuhr desselben wurde den Salzfertigern in früherer Zeit 
seitens der Landesfürsten dadurch erleichtert, daß sie ihnen gewisse Maut¬ 
begünstigungen gewährten. Sv durften jene schon vor dem Jahre 1340 zu Ens 
keine Maut für ihre Weinfracht bezahlen, wenn sie diese dortselbst nicht ans Land 
brachten, sondern nur von einem Schiffe auf das andere umladeten?) Diese 
Verfügung wurde 1410 von den Herzogen Leopold und Ernst bekräftigt/') 
Auch in Wels besaßen die Gmundener Fertiger »och in der zweiten Hälfte des 
XVII. Jahrhunderts für ihren Wein die Mautfreiheit?) 
Außer den Gmundener Bürgern versorgten auch auswärtige Händler die 
Stadt mit jenem geistigen Getränke. So z. B. erhielten schon im Jahre 1368 
die Bürger von Ens die Erlaubnis, nach Gmunden mit Wein Handel zu treiben?) 
Konnte ein fremder Weinhändler seine Waare hier nicht an den Mann bringen, 
so durfte er sie nur dann ivieder wegführen, wenn er sich dem Magistrate gegen¬ 
über durch einen Revers verpflichtete, daß dieser Weitertransport „der Stadt an 
deren Privilegien unpräjudicirlich sei, auch bloß aus guten: Willen und keiner 
Gerechtigkeit geschehe"?) 
Die Salzfertiger schänkten ihren Wein theils selbst aus, theils verkauften 
sie ihn in: Gebinde an andere in der Stadt oder deren Umgebung befindliche 
Wirte. Es gab Salzfertiger, die auf diese Weise einen schwunghaften Weinhandel 
betrieben. Auf das Vorhandensein eines guten und billigen Tropfens legte das 
landesfürstliche Salzamt stets eii: besonderes Gewicht. So erwirkte dasselbe 
z. B. 1606 einen Erlaß der Wiener Hofkammer, daß sich die Bürger „zur Ver¬ 
sorg::,^ des genieinen Mannes und der armen Arbeiter soviel wie möglich um 
gerechte, gute :u:d nicht bloß um schlechte, saure Wachauer- und dergleichen Weine, 
davon die armen Kammergntsarbeiter erkranken möchten, zur Notturft nnffehen, 
dieselbe:: auch in einen: leidentlichen billigen Wert ausschänken und alle Be¬ 
schwerungen verhüten sollen"?") 
Bezeichnend für die Verhältnisse einer früheren Zeit ist die „Satzung für 
Mahlzeiten", nach welcher 1569 in den Gasthäusern zu Gmunden (und der übrigen 
landesfürstlichen Städte) ganz allgemein die Preise berechnet wurden. Es kostete aus¬ 
schließlich des Getränkes für eine Person an einen: „Fleischtag" eine Mahlzeit von 
acht Speisen 12 kr., von sechs Speisen 9 kr. und von vier Speisen 6 kr., während 
an einem „Fisch- oder Fasttag" für dieselbe Anzahl Gänge um 2 — 3 kr. mehr 
begehrt wurde.") Roch billiger lebte man einige Jahrzehnte zuvor in Stadl bei 
Lambach, woselbst 1525 „eine Mahlzeit" 3 — 4 4, und 1532: 6 — 7 kr. kostete.") 
In: klebrigen war die Stadtobrigkeit in Gmunden un: das Wohl ihrer 
Mitbürger insoserne besorgt, als sie diesen den Aufenthalt bei Bier und Wein 
nur bis zu einer gewissen Abendstunde gestattete. Diese wurde noch um die Mitte
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.