Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel., 
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Abdrucke erhalten; es war rund, hatte 30 mm Durchmesser, trug im Schilde ein 
Mühlrad und zeigte die Umschrift: SD (er) Milner Sigil zu Gmunden.") Aus 
neuerer Zeit hat sich eilt Handwerkssiegel erhalten. Dasselbe ist rund, hat 40 mm 
Durchmesser und zeigt in dem einen der beiden Wappenschilde ein Mühlrad, in 
dem anderen einen nackten weiblichen Oberkörper, der in einem Kahne aufrecht 
steht. Darüber befindet sich die Mutter Gottes mit dem Jesuskinde, und am 
Rande die Umschrift: Ein ehrsames Handwerk der Müllermeister in Gmunden 
1828.") Die nämliche Jahreszahl trägt die noch vorhandene Jnnungslade. Als 
Trinkgefäß diente bei Zechversammlungen ein kleines Metzenmaß aus Zinn, das 
0°3 l faßt und in neuerer Zeit durch ein gleichgroßes silbernes ersetzt wurde. Beide 
werden noch aufbewahrt. 
Innerhalb des städtischen Burgfriedens gab es ursprünglich nur zwei Mühlen, 
die „bürgerliche" Spital- oder Kößlmühle und die einst unter die Herrschaft des 
Frauenklosters Traunkirchen, später aber nach Mühlwang gehörige Goglmühle. 
Die Mühle zu Mühlleiten, nach ihren verschiedenen Besitzern auch Plaß-, Scherer¬ 
und Kurzmühle genannt, war ein eigener, der städtischen Jurisdiction entrückter 
Freisitz. Von den anderen heute im Gemeiudegebiete von Gmunden gelegenen 
Mühlen aber war die „Mühle im Vogelfang" im XVI. Jahrhundert zur Herr¬ 
schaft Neidharting, die Mühle „am Hof" (Traundorf Nr. 32) nach Weher, die 
Fehrer- und Hintermühle unterm Traunstein und ebenso die Karbachmühle nach 
Ort, endlich der „Müllner im Bach" (Schlagen Nr. 37)") nach Lichtenegg (bei 
Wels) uuterthänig. Außer diesen waren dem Handwerk zu Gmunden noch ein¬ 
verleibt: an der Traun die Hasel-, Hambstock-, Khainz-, Raidl-, Khott-, Prukh-, 
Wasserschöpf-, Steyrer-15) und Fallmühle, dann neun Mühlen an der Au rach, 
zehn in der Viechtau, acht an der Lau dach und deren Zuflüssen, endlich 
„oberhalb des Sees" die Schindlmühle, die Mühle im Mießenbach, in der 
Lambach, im Rindtpach, im Sigersbach.") 
Alle auswärtigen Müller durften ihre Erzeugnisse (Mehl, Gries und Roggen¬ 
brot) nur an Wochenmarktstagen in die Stadt zum Verkaufe bringen.") Für die 
mit dieser Erlaubnis verbundene Benützung städtischen Grundes zahlten sie an 
das Stadtkammeramt ein jährliches „Pflastergeld", das 1594 von jedem Müller 
3-3 — 1 fl. Rh. eintrug, nachmals aber von jeder Mehltruhe mit 1 fl. 4 ß A, 
von jedem Verkaufsstaude mit 6 ß A bemessen und 1795 auf 45 kr. festgesetzt 
wurde.") Außer den Müllern gehörten auch noch die „Grießler", die sich mit dein 
Verkaufe der nämlichen Artikel befaßten, zu derselben Innung. Ihre Anzahl 
betrug in der Stadt noch 1714 vier, und wurde an dieser Ziffer von Handwerks¬ 
wegen immer festgehalten. Nur wenn einer von ihnen starb, konnte ein anderer 
aus dem Kreise der Müller an seine Stelle treten.") 
Um diese Gewerbsleute, die gleich den Bäckern und Fleischhauern durch zwei 
vom Magistrate aufgestellte „Beschauer" bezüglich der Marktfähigkeit ihrer Waaren 
controlirt ivurden, mit ihren Verkaufspreisen nach Thunlichkeit in Schranken zu 
halten, drohte ihnen jener hie und da mit dem Vorhaben, daß man auch den 
Bauern und anderen Leuten, „so das Mühlwerk nit selbst arbaiten und nit 
Mühlen haben", die Zufuhr der obengenannten Lebensmittel gestatten werde?")
	        
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