Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Der Curort Gmunden. 
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Alle jene Villenbesitzer, welche ihren ständigen Wohnsitz nicht im Cnrbezirke 
haben, haben gleichfalls eine Musiktaxe von 3 fl. zu entrichten, desgleichen sind 
ihre Angehörigen und Bediensteten höherer Kategorie mit je 3 fl. musiktaxpflichtig. 
8 24. 
Jedem Curgast, Villenbesitzer und dessen Angehörigen ist die unentgeltliche 
Benützung der Lese-, Spiel-, Conversativns- und Nestalirations -Localitäten im 
Cursalvn, sowie der unentgeltliche Besuch der allwöchentlich stattfindenden Tanz- 
Relinion gestattet. 
8 28. 
Von der Entrichtling der Curtaxe sind befreit: 
a) die activen und pensionirten Officiere des stehenden Heeres und der 
beiden Landwehren vom Hauptmanne abwärts; 
b) alle k. k. Beamten von einschließlich der IX. Nangsclasse abwärts; 
c) Doctvren der Medicin und Wundärzte; 
d) Cooperatoren und sonstige Hilfspriester; 
e) Volksschullehrer; 
f) Gattinnen und minderjährige Kinder der vorstehend als von der Taxe 
befreit bezeichneten Personen; 
g) Kinder int Alter von unter drei Jahren ; 
b) Minderbemittelte, welche sich durch ein legales Armutszeugnis über 
ihre Mittellosigkeit ausweisen können. 
Die unter g und h Genannten sind auch von der Musiktaxe befreit, im 
Uebrigen besteht eine Befreiung von der Musiktaxe nicht. 
8 29. 
Die eingehobenen Curtaxbeträge fließen in den Cnrfond Gmunden ein, welcher 
alle jene Auslagen zu bestreiten bestimmt ist, die ztir Herstellung und Instand¬ 
haltung von Spazierwegen und Ruheplätzen, solvie überhaupt zur Erhöhung der 
Annehmlichkeit des Aufenthaltes im Cnrbezirke Gmunden und Hebung des letzteren 
erforderlich und zweckdienlich sind. 
Die Musiktaxe dient zur Bestreitung der Kosten für eine Enrmnsikcapelle. 
Von dem Gesichtspunkte ausgehend, daß die Bemühungen ztir Heranziehung 
der Fremden und das Bestreben, dieselben aus die Schönheiten unseres Landes 
aufmerksam zu machen, sohin die Hebung des Fremdenverkehres im Salzkammer¬ 
gute überhaupt, nicht nur der Stadt Gmunden, sondern auch den übrigen Orten 
dieser Gegend zugute kommen würde, und daß daher ein gemeinsames Vorgehen 
derselben einem jeden einzelnen von ihnen nur Ntitzen bringen könne, wurde seitens 
des Curcomitos Gmunden bereits im Februar 1889 bezüglich der Insertion in 
den öffentlichen Blättern ein solches Zusammengehen mit den Curorten Ischl und 
Aussee angebahnt?«) Ebenso faßte noch im nämlichen Jahre die Cnrcvmmission 
den Beschluß, ein gemeinsames Plakat der Curorte und Sommerfrischen des Salz-
	        
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