Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Der Curort Gmunden. 
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e) ein in Gmmiden prakticirender Badearzt nnd ein Villenbesitzer, welche 
beide von der k. k. Statthalterei zn Mitgliedern der Cnreomniissivn 
ans die Dauer von drei Jahren ernannt werden. 
f) Diese unter a) bis inclusive e) angeführten sieben Mitglieder haben 
außerdem zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter derselben, womöglich 
aus dem Staude der Villenbesitzer, welche ihnen hiezu als besonders 
geeignet erscheinen oder ein besonderes Interesse für die Wohlfahrt 
des Cnrortes Gmunden bethätigen, in die Cnrcommission zu wählen. 
Die Functionsdaner sämmtlicher Mitglieder beträgt in der Regel drei Jahre 
und fällt die Neuwahl mit jener des Gemeinde-Ausschusses von Gmunden zusammen. 
Die abtretenden Mitglieder der Cnrcommission können neuerdings gewählt 
werden. 
Die also zusammengesetzte Cnrcommission ist jedoch jederzeit berechtigt, in 
besonderen Fällen geeignete Fachleute zu Sitzungen beizuziehe», doch steht de» 
letzteren nur berathende, keine beschließende Stimme zu. 
Dem k. k. Bezirkshauptmanne in Gmunden oder dessen Stellvertreter steht 
das Recht zu, den Sitzungen der Cnrcommission als landesfürstlicher Commissär 
beizuwohnen und in denselben das Wort zu ergreifen. 
8 10. 
Der Cnrcommission obliegt insbesondere: 
a) für die gute Instandhaltung der schon bestehenden Anlage», Spazier¬ 
gänge im Curbezirk Gmunden und dessen nächster Umgebung, für die 
Errichtung »euer schattiger Wege, sowie für die Herhaltuug und ent¬ 
sprechende Vermehrung von Ruhebänken Sorge zu tragen. Hiebei bleibt 
die Leistnngspflicht der Gemeinden Gmunden und Altmünster für 
öffentliche oder Gemeindezwecke nach Maßgabe der bestehenden Gesetze 
und Vorschriften unberührt; 
li) für die Unterhaltung der Cnrgäste und Hebung des Cnrortes durch 
Beschaffung einer guten Mnsikcapelle, den Bestand eines anständigen 
Sommertheaters, sowie durch andere Arrangements und entsprechende 
Jnseriruug des Cnrortes im In- und Auslande Vorsorge zu treffen; 
c) den bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln die größte Aufmerksamkeit 
zu widmen, auf möglichst bequeme und billige Bahn- und Schiffahrt¬ 
verbindungen hinzuwirken, auch bezüglich guter Instandhaltung der 
Bezirks- und Gemeindestraßen mit de» competenten autonomen Behörden 
das erforderliche Einvernehmen zu pflegen; 
ck) den für Badecomfort, Unterkunft und Verpflegung der Sommergäste 
im Curbezirke bestehenden Einrichtungen und Preisen, der Einhaltung 
der Fiaker- und Seefiakerordnung und Tarife, dem Bergführerwesen 
sorgfältige Aufmerksamkeit z» schenken, einlangenden Beschwerden des 
P. T. Curpnblikums sorgfältig nachzuforschen und bezüglich Behebung
	        
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