Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
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Anforderungen nicht mehr, und es wurde deshalb vom Salzamte noch ein Lager¬ 
raum in der städtischen Kaserne und der Getraidekasten im Stadtzwinger in Pacht 
genonimen, wofür man einen Gesammtzins von 120 fl. Rh. per 
Jahr an die Stadteassa entrichtete?") 
Die Abhaltung des Wochenmarktes am Dienstage jeder Woche 
wurde 1830 von Kaiser Franz I. auch weiterhin bewilligt.^) Er 
findet noch heute in gewohnter Regelmäßigkeit statt, hat aber be¬ 
greiflicherweise infolge der Auflösung des Salzoberamtes und des 
Hofkastens, noch mehr aber durch Eröffnung der Salzkammergnts- 
Bahn von seiner einstigen Bedeutung Vieles eingebüßt. Für die 
Versorgung der Stadt Gmunden aber mit Lebensmitteln aller Art 
ist der Wochenmarkt geradezu unentbehrlich und wird darum auch 
in Zukunft erhalten bleiben. 
Einen Jahrmarkt abzuhalten war der Stadt Gmunden 
schon von dem österreichischen Herzoge Albrecht IV. (1395 bis 
1404) gestattet worden. Zu welcher Zeit im Jahre er damals statt¬ 
fand, ist unbekannt. Er wurde 1417 von Herzog Albrecht V. 
auf die Bitte der Bürger, da ihnen der Jahrmarkt „von Ungewitter 
und anderer Gebrechen wegen, die sich nahezu jährlich auf dieselbe 
Zeit da vergehent (ereignen), nicht füglich sei", auf den Tag des 
heil. Laurentius (10. August) verlegt, und sollte acht Tage vor und 
ebenso lange nach demselben dauern.^) Kaiser Friedrich III., 
von 1464 —1493 der Beherrscher des Landes ob der Ens, verlieh 
der Stadt Gmunden das Recht, zwei Jahrmärkte zu veranstalten. 
Zugleich wurde der bisher übliche Laurenzitermin verlassen, und 
sollte der eine Markt am Sonntag nach dem Dreifaltigkeitssonntage, 
also im Frühsommer, der andere am Sonntag nach dem St. Martins¬ 
tage (11. November) stattfinden. Auch wurden beide mit einer 
„fürstlichen Freiung" von je vier Wochen begabt. Diese Bestim- 
mung änderte König 
Maximilian 1503 
dahin ab, daß der 
erstere Markt wieder 
auf den St. Laurenzi- 
tag, der andere aber 
auf den Tag des hei¬ 
ligen Leopold (15. No¬ 
vember) verschoben, 
und die vierwöchentliche Dauer auf eine zweiwöchentliche herabgesetzt wurdet) 
Dieses Marktprivilegium wurde 1522 von Erzherzog Ferdinand, 1565 von 
Kaiser Maximilian II., 1578 von Kaiser Rudolf II. gegen Erlag einer Taxe 
von 15 fl. und 4 fl. „Kanzleijura", 1610 von Kaiser Mathias und 1629 von 
Kaiser Ferdinand II. in unveränderter Form bestätigt.86) Erst im Jahre 
1806 verlegte man den Laurenzi - Jahrmarkt mit Bewilligung des k. k. Kreis- 
Zafirmarktsfrelinng.
	        
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