Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Handel und Wandel. 
endlich von auswärtigen Händlern bezogen.7^) Auf die letztere Art kamen zu 
Zeiten ganz bedeutende Getraidemengen nach Gmunden, von denen wir einige 
als Beispiele für den ansehnlichen Bedarf anführen wollen, den die Getraide- 
Versorgung der Kammergutsarbeiter erforderte. Sv lieferte 1607 der Linzer 
Bürger Leonhard Gschaider 109 Muth Korn zum Preise von 2 fl. 4 kr. 
per Metzen, und 1629 Abt Anton von Kremsmünster 260 Muth Korn und 
26 Muth Walzen im Gesammtwerte von 24.630 fl. Rh.7") 1692 brachte der 
„kaiserliche Oberfactor" Samuel Oppenheimer, auch „Hofjude" oder schlecht¬ 
weg „Jud" genannt, 120 Muth Korn in den Hofkasten, und folgte 1699 mit 
400 Muth zum Preise von 20.000 fl. Rh. und 1700 mit 200 Muth, ä Mctzeu 
2 ft. 1 ß 4.74) Ein anderer Unternehmer war der Hvfkammercommissär Johann 
Georg Harrukher, der sich im gleichen Jahre mit 400 Muth Korn zu 1 fl. 45 kr. 
per Metzen, und im folgenden mit 200 Muth, den Metzen zu 38 Groschen ein¬ 
stellte.7^) Andere Lieferungen, meist zu 100 — 500 Muth Getraide kamen ans 
Steiermark, Baier», Böhmen und Ungarn, und werden insbesondere die Herr¬ 
schaft Neuburg am Inn, dann die kaiserlichen Domänen Mannersdorf, Potten- 
dorf, Hornstein und Ungarisch-Altenburg als Bezugsorte genannt. 76) 
Der Gewinn, welchen das Hofkastenamt aus der Verabfolgung des Getraides 
zog, sollte bloß 5 — 8 4 von jedem Metzen betragen.77) Wenn dies in normalen 
Zeiten möglich gewesen ist, so war bei einer Theuerung aus dem Grunde an 
keinen Nutzen zu denken, weil das landesfürstliche Salzamt in dem humanen 
Bestreben, den Arbeitern dieselbe nicht fühlen zu lassen, wie auch „zur Verhütung 
besorglicher Lohnsteigerungen ' und anderer erfolgenden Ungelegenheiten" das 
Getraide wohlfeiler als zum Selbstkostenpreise an jene hinausgeben ließ. Der 
Verlust, welcher hieraus resultirte, ivar häufig ein ganz bedeutender, da die Zahl 
der Kammergutsarbeiter stets eine ansehnliche (z. B. 1633: 779 Mann) gewesen 
ist, das nöthige Getraide aber gewöhnlich um einen hohen Preis, und in Er¬ 
manglung von Bargeld häufig auf Credit augekauft werden mußte. Aus diese 
Weise büßte man z. B. 1607 bei jedem Metzen 5/3 4, 1629 aber gar 8/3 4 
ein.7") Trotzdem hielt man an den vorgenannten Grundsätzen fest, und beobachtete 
in der Folge stets die von Kaiser Ferdinand II. unterm 10. November 1633 
erlassene Verfügung, zufolge welcher der Metzen „Hoskorn" bei einem Selbstkosten¬ 
preise von 15 /3 4 und 2 fl. nicht höher als um 14 ß 4 abgegeben werden 
durfte, und als Maximalpreis überhaupt ein Satz von 2 fl. bestimmt wurde, 
der auch dann nicht erhöht iverden durfte, wenn der Marktpreis selbst das Drei¬ 
fache und noch mehr betragen hätte.7") Diese Methode wurde auch in Zukunft 
die Quelle nicht unbedeutender Verluste, indem das Hofkastenamt z. B. 1693 den 
Metzen Korn selbst um 4 fl. Rh. ankaufen mußte, lind 1700 bei 600 Muth einen 
Gesammtschaden von 12.000 fl. Rh. erlitt?") 
Noch sei bemerkt, daß man den Arbeitern das Getraide nicht gegen Bar¬ 
zahlung, sondern gegen Lohnabzug aus dein Hofkasten verabfolgte, welche Gepflogen¬ 
heit 1789 durch den schon früher erwähnten „Limitopreis" ersetzt worden ist?') 
Das Hvfkastengebäude genügte späterhin bei dem fortwährenden Aufschwünge 
des Salzwesens und der hiedurch bedingten Vermehrung der Arbeiterzahl den
	        
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