Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Handel und Wandel. 
theuren Jahren, im Fall der Noth, wann sie ihr Notturft Getraide auf dem 
Wochenmarkt nicht völlig oder um einen leidlichen Pfenning bekommen könnten, 
verproviantirt werden möge"?') Neben de» Kammergutsarbeitern sollten aus ihm 
in Zeiten der Theuerung auch alle nichtbürgerlichen Elemente innerhalb des 
städtischen Burgfriedens versorgt werden. Endlich diente dieses Getraidemagazin 
gewissermaßen als Preisregulator für den Wochenmarkt selbst.02) Es befand sich 
am Eingänge zur Badgasse im sogenannten Zwingergebäude, und faßte bequem 
10.000 Metzen Korn im aufgeschütteten Zustande?^) Mindestens aber mußten, 
um für alle Fälle gesichert zu sein, stets 80 Muth (2400 Metzen) dort eingelagert 
sein. Diese Vvrräthe wurden durch Kauf in jeder beliebigen Gegend, die Hof- 
nrark ausgenommen, wie auch auf dem Wochenmarkte selbst gedeckt, und bestand 
diesfalls die Verpflichtung, daß jenes Getraide, welches die Bauern und Saurer 
dort nicht an Mann gebracht hatten, oder mit dem sie an anderen Tagen der 
Woche erschienen, zu ihrer Aufmunterung unter allen Umständen für den Getraide- 
kasten erworben werden urußte. Zur Führung dieses „Communtraidthandels" 
streckte das Salzamt dem Magistrate jährlich eine Summe von 5 — 6000 fl. Rh. 
ohne Zinsenvergütung vor. Der Bruttogewinn sollte von jedem aus dem Getraide- 
kasten verkauften Metzen höchstens 8 4 über den auf dem betreffenden Wochen¬ 
markte gangbaren Preis ausmachen. Was davon nach Abzug aller Unkosten 
verblieb, kam allen innerhalb des Burgfriedens wohnhaften Steuerzahlern zu 
Gute, indem dieser Reingewinn der Stadtcassa überantwortet und zur Tilgung 
eines Theiles der Steuern verwendet wurde. Die Leitung dieses Getraidegeschäftes 
in allen seinen Theilen oblag ' einem eigenen, dein Magistrate verantwortlichen 
„Traidthandler" oder „Kästner", dein die zwei „geschworenen Messer" untergeben 
waren. Gleich diesen wurde auch jener sowohl vom Magistrate, als auch dem 
Salzamtmanne in Eid und Pflicht genommen, dem überhaupt eine stetige Controle 
seiner Amtshandlungen vorbehalten blieb.64) 
Neben diesem städtischen Getraidehandel blieb der von Bürgern auf eigene 
Rechnung betriebene „freie bürgerliche Traidthandel" mit einigen Einschränkungen 
fortbestehen. So durften sie das nach Gmunden gebrachte Getraide nicht eher 
ankaufen, bis der Verkäufer nicht wenigstens eine Stunde mit deinselben auf dein 
Platze gestanden sei, damit auch die übrigen Stadtbewohner Gelegenheit zum 
Einkaufe hätten und ihnen das Getraide nicht durch jene vertheuert werden könne. 
Auch sollte der Gewinn 10 H per Metzen nicht übersteigen. Hievon mußten 2 4 
zu Handeu eines eigenen ans der Bürgerschaft erwählten Aufsehers erlegt und 
von diesem demselben Zwecke wie der Reingewinn zugeführt werden, den der 
städtische Getraidehandel abwarf.^) 
Dieser war übrigens, wie die Erfahrung zeigte, ebensowenig wie die früheren 
Maßnahmen im Stande, die Kammergutsarbeiter vor den Preisschwankungen des 
Wochenmarktes und Uebervortheilung zu bewahren. Deshalb fteng gegen Ende 
des XVI. Jahrhunderts das landesfürstliche Salzamt an, die Getraideversorgung 
jener Leute wieder selbst in die Hand zu nehmen. Zu diesem Zwecke pachtete 
man zunächst die Getraidekästen einzelner Bürger um eine jährliche Pauschal¬ 
summe von 50 fl. Rh. und erbaute dann 1616 in weiterer Vervollkommnung
	        
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