Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

186 
Allerlei Schicksale, 
dahin, wie der Magi¬ 
strat von Gmunden 
durch die Mitbürger 
Marx Wolfsgrüber 
und dessen Sohn H a n s, 
der eine Zeit lang als 
Fähnrich bei den Bauern 
vor Gmunden geweilt 
hatte, in Erfahrung 
brachte, in der Um¬ 
gebung von Schwanen- 
stadt bald zu Thalheim, 
bald zu Rüstvrf auf¬ 
gehalten, wurde» nun 
über Weisung des Statt¬ 
halters in Haft genom¬ 
men lind dem Stadt¬ 
gerichte in Gmunden 
überstellt?'^) Der 
Gerichtshof bestand zwar 
alls dem vollzähligen 
Magistrate, da aber die 
Stadt ihre schon früher verlorenen Privi¬ 
legien, zu denen auch der Blutbann ge¬ 
hörte, noch nicht wieder erhalten hatte, 
so führte den Vorsitz nicht der Stadt¬ 
richter I. Ziepet, sondern der „Bann¬ 
richteramts-Verwalter und Advvcat zu 
Linz" Franciscus Starkh. Das 
Urtheil lautete für beide Delinquenten, 
obwohl sie „verdient hätten, lebendig ge¬ 
viertelt und die Stuckh zu Weg und Straßen, wo sie ihren Muthlvillen znmaisten 
verriebt, anfgehenkht zu werden, aus Gnaden und Milderung" auf Hinrichtung 
durch das Schwert. Es wurde am 7. Juli 1628 zu Gmunden prrblicirt und 
vollzogen, und demselben gemäß der Kopf des Fux „auf der Schlacht zwischen 
dem Wassergattern und der Zillenhütten" (nächst dem Rathhause), der des Paurn- 
Oesel in der Bauernschanze auf dem Kogel „Anderen zum Exempel, Abscheuch 
und Vermeidung svlichcr Laster" aufgesteckt, die Körper aber bei dem Hochgericht 
begraben?^) 
Für die Plünderung des Schlosses Ort und die Zerstörung der dortigen 
Baulichkeiten mußten ' die Unterthanen dieser Herrschaft büßen, indem Graf 
Herb erstvrff vom Kaiser die Ermächtigung erhielt, sich hiefür an jenen schadlos 
zu halten. Dies that er mit großer Härte, wozu ihn neben dem Wunsche, seinen 
finanziellen Ruin zu mildern,^") noch besonders der. Umstand anspornen mochte, 
Denkfaule am Graben» 1899.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.