Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Allerlei Schicksale. 
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stecken zu lasse», an der Brücke zu Linz aufgepflanzt, wv er noch im Jänner 1627 
zil feheil ttm\m) 
Nun erst folgte, um die Ruhe für die Zukunft zu sichern, als blutiges 
Nachspiel ein strenges Gericht. Schon früher war es über Veranlassung des Statt¬ 
halters Herb erst orff im ganzen Lande z» Vernehmungen und Verhaftungen 
gekommen und speciell aus Gmunden durch einen zil Anfang Octvber erflossencn 
Befehl desselben der Stadthauptmann Khößl, der Fähnrich Gaisperger und 
der Lieutenant nach Linz citirt worden.'^) Ueber ihr Schicksal ist nichts bekannt. 
Als dann nach der Niederwerfung des Aufstandes eine eigene kaiserliche unb kur¬ 
fürstlich bairische Untersuchungs - Commission ihre Wirksamkeit begann, betraute 
dieselbe im Einvernehmen mit dem Statthalter an verschiedenen Orten geeignete 
Personen mit der Führung der Voruntersuchung. In Gmunden geschah dies durch 
Dr. Fabri und Amandus Gärtner. Sie hatten alle Jene auszuforschen, 
die sich am Aufstande irgendwie betheiligt hatten.'^) Wenn nun auch ihre 
Verhöre gewiß viele Stadtbewohner belasteten, so begnügten sich ihre Vorgesetzten, 
ivie dies auch sonst überall geschah, doch nur mit der Bestrafung der Rädels¬ 
führer.^^) Sv wurde der Stadtrichter Jakob Rueff 1627 „arrestirt und 
seines Richteramts ex officio entsetzt". Der Bürger Thoman PriliitHaler 
wurde, weil er sich „in der Paurnrebellivn etlvas vertiefst", gleichfalls eine Zeit lang 
eingesperrt und mußte das, was er „unrechtmäßig an sich gezogen", wieder heraus¬ 
geben.^^) Dem Bürger Tobias Mahr, der in Linz gefangen saß, machte man 
dort den Proceß. Hiezu mußten die vorgenannten zlvei Connnissäre dem Statt¬ 
halter die nöthigen Daten liefern. Auch trug dieser dem Salzamtmann Prugg- 
lach er ans, er solle „zu weiterer gebührender Verhandlung, da der Mahr in 
dem güetlichen Examen ganz frumm und aller bösen Sachen unschuldig zu sein" 
erklärt hatte, ohne Verzug berichten, was es mit dessen „begangenen Uebelthaten 
in specie für stin’ Bewandtnus habe". Tobias Mahr wurde „als ein ver- 
ruffener, gleichsam notorischer, böser Uebelthäter und der Rebellen Vorgeher und 
Hanptmann" am 23. April 1627 auf dem Marktplatze zu Linz mit einer Anzahl 
anderer Delinquenten, nachdem er gleich diesen zum Katholicismus übergetreten, 
enthauptet und sein Kopf zum ewigen Gedächtnis in der Bauernschanze zu Gmunden 
aufgesteckt.'^") Die Bürger Sigmund Specht und Christoph Moser, dann 
der Taglöhner Hans Orthner, welche, wie wir wissen, den Studenten Casparus 
aufgefordert hatten, mit seinen Scharen nach Gmunden zu kommen, wurden wegen 
dieses „hvchstrafmäßigen Delictes" zum Tode verurtheilt. Da aber der kaiserliche 
Hos, des Strasens müde, seit Ende März 1627 die Todesurtheile nicht mehr 
bestätigte und weiterhin am 13. Juni desselben Jahres der kaiserliche „General¬ 
pardon" für alle Rebellen erftoffen war, so änderte man obigen Richterspruch in 
Verbannung um. Binnen acht Tagen mußten jene drei Männer das Land „ans 
ewig verlassen", während ihre ganze Habe der Stadt Gmunden zu einer theilweisen 
„Ergetzlichkeit" für den Schaden zugesprochen wurde, den sie durch die ausgestandene 
Belagerung erlitten hatte.m) Zwei andere „Erzrebellen", den oben erwähnten 
Hauptmann Sebastian Fux und den „Corporal" Georg Seidl vulgo 
Paurn-Oesel ereilte das Geschick erst im Jahre 1628. Sie hatten sich bis
	        
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