Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Allerlei Schicksale. 
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also weisen Wir Euch Alle insgesammt, keinen ausgenommen, an des Herzogs 
von Baiern Liebe mit allem gebührenden Gehorsam und Respect in bester Form 
wissentlich und wohlbedächtlich in Kraft Unseres Befehles für Uns und Unsere 
Erben". Schließlich folgt die Bestimmung, daß die Beamten dieser „Pfandcession" 
getreulich nachleben und den Herzog lind seine Nachkommen für ihren Herrn 
erkennen, ehren und respeetiren, so lange bis das Land ob der Ens wieder von 
dem Kaiser eingelöst sein wird.") Nun leisteten die Salzamtleute dem Statthalter 
Herberstvrfs den' Eid der Treue. Im Uebrigen hatten sie gar bald die 
Genauigkeit ihres neuen Herrn z>l spüren. Da näinlich der Baiernherzog ver¬ 
schiedener Umstände halber, deren Erörterung uns zu weit führen würde, z»lr 
Deckung seiner aus der Pfandherrschaft erwachsenden Ausgaben ausschließlich auf 
das oberösterreichische Salzweseu angewiesen war,"") so legte er Gewicht darauf, 
den größtmöglichsten Nutzen aus demselben zu ziehen. Er trug daher dem Statt¬ 
halter Herb erstorff, sowie seinem Bicedom in Linz, dem bairischen „Hofkammer¬ 
rath und Obersten Proviantmeister" Georg Psliegl von Golde »stein auf, 
bei dem „Gmundnerischen Salzwesen" eine Visitation zu halten und zugleich, was 
schon Kaiser Ferdinand II. hatte thun »vollen, die daselbst eingerissenen „Miß- 
brällche und Unordnungen" abzustellen. Die beiden Commissäre unterzogen sich 
ihrer Aufgabe sehr gründlich und fanden beim Salzwesen zwar allerlei „gute 
Satzung, nützliche Gebräuche und Herkommen", aber auch manchen Schlendrian. 
Die Frucht ihrer Thätigkeit bildete ein scharfer Erlaß an die Salzamtleute ddo. 
Gmunden, 13. Jänner 1622, der unter anderem Folgendes enthält: Nachdem 
glaubwürdig vorgekommen, daß jährlich eine merkliche Anzahl Salz, Holz und 
Eisen durch die Psannhauser, Salzfertiger, Bürger und Inwohner, „ja wohl 
etwa» durch die Ambtleuth' selbst vercontrabandirt, alienirt" (entfremdet) und 
gegen Bictualien und andere Bedürfnisse verhandelt, und dadurch die landes- 
sürstlichen Einkünfte geschmälert werden, so ist dieser Unfug nun bei ernstlicher 
Strafe abzustellen. Des Weiteren dürfen die Particularien für geleistete Amts¬ 
arbeiten keineswegs die Privatsachen der Amtleute oder anderer in Bezug auf 
Gebäude, Zehrungen u. dgl. eingemischt enthalten. Endlich sollen die Arbeiter 
getreulich bezahlt, wie auch mit Ernst verfügt werden, daß sie von den Müllern 
und Bäckern nicht wider die Gebühr „geschätzt lind gesteigert werden"."') Im 
Uebrigen säumte auch Herzog Maximilian selbst nicht, den Salzamtleuten in 
mehreren Resolutionen eine eifrige Handhabung ihres Dienstes einzuschärfen?") 
Insbesondere aber lag ihm das Los der Kammergutsarbeiter am Herzen. Deren 
Löhne, sagte er, die man ihnen schon vor 50 — 60 Jahren gewährt habe, als 
noch alle Lebensmittel und anderen Dinge „in einem viel rechteren Geld 511 
bekommen gewesen", seien zu gering und hätten auch nie eine Besserung erlebt. 
Sie könnten sich daher bei den jetzigen „ttbertheuren Zeiten dermaßen hart erhalten, 
daß viele ihrer Weiber und Kinder auf dein Bettel umgehen." Der Herzog bewilligte 
deshalb einem Jeden von ihnen, so lange diese schlechten Zeiten dauern würden, 
eine wöchentliche „Extraordinaribeihilf" von 8 —15 kr. Rh., und verfügte, damit 
nicht wieder „wie bishero gefinanzt werde", die Gründung eines Arbeiterconsum- 
vereines („Pfennwerthandel") im Hvfkastengebüude zu Gmunden. Derselbe sollte
	        
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