Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

138 
Allerlei Schicksale. 
einer Empörung gegen den angestammten Herrscher ein Ende.'"') Ueberdies wurde 
ihm kraft eines bereits am 8. Octvber 1619 abgeschlossenen Vertrages das Land 
Oberösterreich als Pfand für'seine Kriegskosten bis zii deren Erstattung ein¬ 
geantwortet, worauf er sofort die Regierung übernahm, sich am 20. August 1620 
auf dem Schlosse zu Linz von den Landständen, worunter sich auch die Deputirten 
der Stadt Gmunden befanden, huldigen ließ, und den Adam Gras Herb er¬ 
st orff als seinen Statthalter bestellte.") 
Im Uebrigen war auch die Stadt Gmunden gleich allen übrigen weltlichen 
Ständen wegen Betheiligung an dem Aufstande ihrer Privilegien verlustig erklärt 
worden. Es entfielen daher für die nächste Zeit sogar die Richter- und Raths¬ 
wahlen; doch beließ der Statthalter den im Jahre 1620 gewählten Magistrat 
bis Mitte December 1621 im Amte und sistirte erst jetzt dessen Thätigkeit, während 
gleichzeitig die Vornahme der Neuwahlen bis auf Weiteres eingestellt wurde. 
Mit der Verwaltung des städtischen Gemeinwesens aber betraute die Landes¬ 
regierung den Salzamtmann von Gmunden, Mathias Gärtner, welcher 
ad hoc den Titel „Stadtanwalt" führte.") 
Auch der vorgenannte städtische Deputirte Hans Adolf Götz wurde gleich 
anderen seiner Genossen nach der gänzlichen Niederwerfung des böhmischen Aus- 
standes von der Strafe ereilt,") am 20. März 1621 gefangen genommen und 
aus dem Schlosse zu Linz eingekerkert. Ende Juni wandte er sich schriftlich an 
seinen Magistrat, derselbe möge, um ihn loszubitten, einen Abgesandten an den 
Statthalter schicken und diesen durch ei» ausgiebiges Fischpräsent milde stimmen. 
Dieses Mittel verfleug aber nicht. Vielmehr wurde Götz erst anfangs August, 
nachdem sich der Magistrat „seiner persönlichen Stellung, sowie auch der künftigen 
Strafe wegen, die ihm noch bevorstehe", durch einen Revers verbunden hatte, 
aus der Haft entlassen.") 
Zu den Gütern, welche dem Herzog Maximilian von Baiern pfand¬ 
rechtweise eingeantwortet wurden, kam durch einen nachträglich (1621) abgeschlossenen 
Vertrag noch das gesammte landesfürstliche Kammergut in Oberösterreich, worunter 
auch das Salzwesen begriffen war.") Um also dem kurbairischen Statthalter 
Herb erst orff den Eid zu leisten, wurden die Salzamtleute „allesammt" auf 
den 30. Juni 1621 nach Linz berufen. Sie kamen aber dieser Aufforderung 
nicht nach, sondern baten die Wiener Hofkammer um Auskunft, wie sie es mit 
der Angelobung an den neuen Herrn zu halten hätten. Hierauf erhielten sie von 
dort mit der Weisung, sich darnach zu richten, unterm l. Juli einen „Gehvrsambrief" 
zugestellt. Dieser erwähnt zunächst, daß Kaiser Ferdinand II. dem Herzog 
Maximilian von Baiern im Erzherzogthume Oesterreich ob der Ens „ain' 
Executionscommission" aufgetragen und derselbe sie auch vollführt habe. „Dieweillen 
Uns aber", heißt es dann weiter, „dadurch ein solcher merklicher Unkosten auf¬ 
gewachsen, daß Uns zu schuldiger Resundirung (der von) Sr. Durchlaucht auf¬ 
gewendeten schweren und- großen Ausgaben kein anderes Mittel übrig geblieben, 
als ihm das Land ob der Ens mit allen und jeden Kammergefällen, Nutzbar¬ 
keiten, Recht- und Gerechtigkeiten pfandweis solange zu überlassen, bis Wir oder 
Unsere Erben Sr. Durchlaucht Wiederbezahlung und Abstattung gethan haben . . . .
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.