Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

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Handel und Wandel. 
mit einer Geldbuße von 4 kr. belegt. Wenn ein Bruder starb, so trugen und 
geleiteten ihn alle übrigen zur letzten Ruhestätte, und ließe» auf Handwerkskosten 
eine Messe für sein Seelenheil lesen. Bezüglich der Theilung des Tagesverdienstes 
galt die Bestimmung, daß ungerade Geldbeträge („ohrtiges Geld") zwischen zwei 
Mitgliedern, die gemeinsam gearbeitet, gleichmäßig vertheilt, der Neberschuß aber 
zur Lade gegeben werden sollte. Wer sich hierin verfehlte, mußte 3 kr. Strafe 
zahlen. Wenn ein Bruder zum Abzug der Most- oder Weinfässer zu spät erschien, 
so zahlte er von jedem versäumten Weinwagen 2 kr., von einem Mostwagen 1 kr. 
Strafe. Die Aufnahme der jungen Brüder in das Handwerk hieng zunächst vom 
Magistrate ab. Hatte dieser den Betreffenden zur Faßzieherarbeit angenommen, 
so mußte derselbe erst noch bei der Bruderschaft um die Einverleibung ansuchen. 
War er nun eines Faßziehers Sohn, so »rußte er im Falle seiner Aufnahme 
nach alter Gepflogenheit jeden: einverleibten Bruder 1 fl. geben, weiter für jeden 
derselben um 1 fl. den Trunk bezahlen und endlich 1 fl. in die Lade einlegen. 
Ein Fremder entrichtete zu dieser 5 fl., im Uebrigen aber trafen ihn die gleichen 
Leistungen, die ihm nur dann Alles in Allem auf 18 fl. ermäßigt wurden, wenn 
er die Witwe oder Tochter eiires Faßziehers heiratete. 
Rauchfangkehrer. 
In Gmunden gab es irr früherer Zeit bloß einen Meister dieses Handwerks, 
welcher sammt seinen Gesellen der über ganz Oberösterreich verbreiteten Innung 
der Rauchfangkehrer einverleibt war. Es bestanden daher in Gmunden speciell 
keine aus dieses Handwerk bezügliche Satzungen. Der Arbeitsbezirk des Gmundener 
Meisters war aber nicht auf die Stadt allein beschränkt, sondern hatte einen viel 
größeren Umfang, indem z. B. 1631 zu demselben noch das ganze übrige Salz- 
kanunergut gehörte?) Auch erstreckte er sich nach den übrigen Himmelsrichtungen 
weit über dieselbe hinaus. Die Reinigung der Rauchfänge sollte in Gmunden 
mindestens alle Vierteljahre, und überdies noch zu den beiden Jahrmarktszeiten 
vorgenommen werden. 1625 wurde für das Kehren eures großen Rauchfanges 
12 kr., eines kleinen 6 —10 kr. bezahlt. 1654 und noch 1690 erhielt der 
Rauchfangkehrer für das Putzen der Rauchschlote in den städtischen Gebäuden 
nichts, „da ihm deswegen Steuern rnrd Anlagen jährlich nachgesehen werden". 
1700 war diese Arbeit bereits mit jährlich l fl. 40 kr. pauschalirt?) Von dem 
Salzwesen in Hallstatt hatte der Gmruidener Rauchfangkehrer ein Jahrespauschale 
von 52 fl. Rh?) 
Meiträge zrn? Keschichie der: greife ltnb LohnverrHäktnisse. 
Im Folgenden geben wir eine Reihe von Marktpreisen der verschiedeiren 
Gegenstände des täglichen Bedarfes, wie auch eine Anzahl von Arbeitslöhnen. 
Wir beschränkeir uns dabei, um nicht weitschweifig zu werden, nur auf Gmunden
	        
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