Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
100 
Stück 
Kindsgeschirr 
100 
„ 
iwnenglast' Geschirr (Hefen oder Wasserkrüeg) 
12 „ 
100 
„ 
Hefen 
1 ß 4 
100 
„ 
Schüssel 
10 kr. 
100 
„ 
Schüssel zu malen 
10 „ 
100 
„ 
innenglaste Weitling 
8 „ 
100 
„ 
schwarze Kachel 
10 „ 
100 
„ 
Doppelkacbel 
15 „ 
100 
„ 
Hafendeckel 
4 „ 
Für das Setzen eines grünen Ofens 15 kr., eines schwarzen 10 kr. Zu allen 
diesen Gegenständen hatten die Psennwertknechte den Thon „selbst zu schneiden und 
zu treten"?) 
Das Handwerk der Gmnndener Hafner umfaßte auch als „Gehmeister" die 
Hafner zu Ischl, Wimsbach und anderer Orte der Landgerichte Ort und Wilden- 
stei». Zn Gmunden selbst befanden sich 1594 sieben, 1626 vier, 1794 drei Meister 
dieses Handwerks?) Sie halten ihre Werkstätten der Feuergefährlichkeit wegen 
außerhalb der Stadtmauern, wie denn schon 1492 ein Hafnerhaus „beim Stadt¬ 
graben" genannt wird?) Die Verkaufsläden dagegen befanden sich nebeneinander 
in der Badgasse und waren städtisches Eigenthum. Deshalb mußte für sie ein 
jährlicher Zins an das Stadtkammeramt entrichtet werden, der sich für jeden 
Laden auf 1 — 3 fl. belief?) 
Die Erzeugnisse der Gmnndener Hafner waren einst weit und breit berühmt, 
und noch heutzutage erfreut sich das „Gmnndener Geschirr" mit seinem grün¬ 
geflammten Farbentone allerwärts eines guten Rufes. Sein Hauptabsatzgebiet 
waren in früherer Zeit die Märkte zu Wels, Linz, Krems, Wien, rmd auch nach 
Böhmen, Mähren und Ungarn fand es seinen Weg. In die genannten Orte 
wurde die Waare stets zu Schiffe verfrachtet. Nach Linz fuhren die Hafner gewöhn¬ 
lich zu Ostern (Oster - Linzermarkt), nach Wien zu Johanni, nach Krems auf den 
Simonimarkt?) Dieser Geschirrhandel brachte den Hafnern einen ziemlichen Gewinn; 
doch kamen sie hie und da schon während des Transportes oder auf andere 
Weise zu Schaden. So wurde im Juli 1683, da die Stadt Wien von den 
Türken belagert wurde, dem Gmnndener Hafner Simon Khagerer sein ganzes 
dort eingelagertes Geschirr im Werte von 600 fl. Rh. zerstört und er durch diese 
„Verwüstung in einen solchen unersetzlichen Ruin gestürzet", daß er 1686 fallirte. 
Ans dem gleichen Anlasse ward auch der Hafner Elias Khammerpaur em¬ 
pfindlich geschädigt?) 
Für den Verkauf des Geschirres auf den verschiedenen Jahrmärkten galten 
besondere Bestimmungen, die den Schutz der dort ansässigen Geschäftsleute be¬ 
zweckten und so den freien Handel in gewissem Sinne einschränkten. So verfügte 
die schon erwähnte „Welser Hafnerordnung" vom Jahre 1584, daß die Gmnndener 
Hafner nur während des Jahrmarktes, so lange die Freiung währte, in Wels 
feilhalten durften. Was sie in dieser Zeit nicht verkaufen konnten, mußte stracks 
von dannen geführt und durfte keinesfalls zu Wels eingesetzt (eingelagert) werde». 
Auch sollten die Verkaufshütten der Gmnndener Hafner, für deren Aufrichtung
	        
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