Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Dritter Band (3 / 1900)

Handel und Wandel. 
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Das alte Handwerkszeichen der Tischler, ein zinnerner Hobel mit Winkel¬ 
maß, hängt in der Herberge „zum goldenen Löwen". Es wurde »ach seiner In¬ 
schrift am 8. Juli 1824 angeschafft, ist 27'5 cm lang, 16 cm hoch, und bildet ein 
Trinkgefäß von 0'5 l Fassnngsraum. Auf ihm finden sich die Rainen der damaligen 
Vorsteher, des alten und gegenwärtigen Herbergsvaters, wie auch die Bemerkung 
eingravirt, daß die Tischlergenoffenschaft dieses Handwerkszeichen 1888 renovirt 
habe. 8) 
Reben dieser Tischlerzunft bestand das Handwerk der Schlosser- und Büchsen¬ 
macher fort. Von ihm ist uns nur bekannt, daß alle Gesellen, die hier in Arbeit 
traten, ihre Namen in ein besonderes Einschreibebuch eintrugen und dafür die 
Taxe von 1 kr. erlegten?) In neuerer Zeit schloffen sich dieser Innung auch noch 
die Uhrmacher an. Dies beweist ein noch vorhandenes Siegel, das ein Oval 
von 29 : 37 mm darstellt und nichts als die Worte trügt: Vereinigtes Schlosser-, 
Uhr- und Büchsenmacherhandwerk in Gmunden?") 
Hafuer. 
Die Meister dieses Handwerks waren sammt ihren Hilfsarbeitern „von 
Altersher", wie dies auch mit den Hafnern der übrigen landesfürstlichen Städte 
ob der Ens der Fall gewesen ist, der Hafnerznnft in Wels einverleibt, und deshalb 
den Bestimmungen der sogenannte» „Welser Hafnerordnung" vom 19. October 
1584 unterworfen?) Im Jahre 1625 aber gründeten die Gmundener Hafner, 
ohne deswegen jenes Verhältnis zu lösen, für sich selbst eine Innung, für welche 
die nöthige Handwerks- oder Zechordnung am 10. Juli des genannten Jahres 
errichtet und vom Stadtmagistrate am 12. November bestätigt wurde?) Sie 
enthielt in 25 Punkten folgende Satzungen: 
Die Meister und Gesellen sollten in der Stadt ihre ordentliche Herberge 
haben, und auf derselben alljährlich am Tage des heil. Propheten Jeremias 
(26. Juni) zusammenkommen, dann in der Pfarrkirche einen Gottesdienst oder 
Jahrtag halten lassen, hernach aber auf der Herberge die „fürfallenden Notturften" 
in Gegenwart eines vom Magistrate verordneten Beisitzers abhandeln, und dann 
eine „gebührliche" Mahlzeit halten. Die Versäumnis des Gottesdienstes wurde von 
einem Meister mit 2 $6, von einem Gesellen mit 1 <U Wachs zur Zechlade gebüßt. 
Anderweitige Versammlungen des Handwerks fanden noch viermal ini Jahre zur 
Quatemberzeit, gewöhnlich um 12 Uhr Mittags auf der Herberge statt, und dienten 
„zur Erhaltung der Ordnung und Abhandlung dessen, was im Handwerk fürfällt". 
Hiebei erlegte ein jeder Meister 1 -3 4 zur Lade. Diese wurde auf der Herberge 
verwahrt und war mit drei Schlössern versehen, zu denen die zwei Zechmeister 
und der Altknecht je einen Schlüssel besaßen. Wer diesen verlor, mußte einen 
neuen machen lassen und überdies einen Thaler Strafe zahlen. Alle Einnahmen 
der Lade wurden von dem zweiten Zechmeister in ein Register eingetragen und 
verrechnet. Die Wahl der zwei Zechmeister, von denen der zweite als der 
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