Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

Reltgionsge noss ens ch aften. 
71 
Der Meßner, von dein man wegen der ihm anvertrauten Kirchengefäße 
stets eine besondere Treue verlangte, hatte schon im XVI. Jahrhundert die freie 
Wohnung in dem der Kirche gehörigen, sogenannten „Meßnerhause" (Pfarrhvf- 
gasse 6), welches davon den Namen erhielt. Seine Stelle ist immer mit bcm 
Posten eines Kirchenmusikers, u. zw. meist des Tenoristen, um die Mitte des 
XVlI. Jahrhunderts auch mit dem des Altisten vereinigt gewesen, was ihm 
bezüglich seiner Einkünfte sehr zu Statten kam, indem dasjenige, was der Meßner¬ 
dienst allein abwarf, nicht besonders hoch veranschlagt werden konnte. So bezog 
1575 der Meßner David Spill er aus dein Zechamte der Pfarrkirche an 
Besoldung jährlich 32 ii H und bekam noch für das „Wetterläuten" \ <11 4,5 
für das Läuten der Mittag- und der Bierglocke ebensoviel, für das Ein- und 
Ausläuten der „Freyung" an beiden Jahrmärkten je 2 ß ^.'"7) Im XVII. Jahr¬ 
hunderte gab man dem Meßner hiefür vier Kandl Wein.'"^) Hiezu kam noch 
das sogenannte „Festgeld" von je 4 ß S) für das Läuten zu Ostern, Pfingsten, 
Frohnleichnam und Weihnachten/"") während ihm das landesfürstliche Salzamt 
jährlich 4 fl. Rh. für das „Viertellänten" bezahlte."") 1631 bekam der Meßner 
aus dem Zechamte jährlich 26 fl. Gehalt und 4 fl. für das „Uhrrichten"."') Zu 
diesen fixen Bezügen kamen noch verschiedene andere, die sich ans allerlei kirch¬ 
lichen Verrichtungen ergaben und hier nicht näher erörtert werden können. Im 
Jahre 1800 wurde das Einkommen des Stadtpfarrmeßners mit einer Besoldung 
von 120 fl. und 60 fl. an anderen Emolumenten fatirt."") 1811 bezog er ans 
dem Zechamte 40 fl. C. M. und bewilligte ihm die Stadtbehörde, daß er der 
Theuerung tvegcn bei Begräbnissen für das Geläute von ztvei Glocken 1 fl. 30 kr., 
von drei 2 fl. 16 kr., von vier 3 fl., von einer aber wie bisher nur 15 kr. auf¬ 
rechnen dürfe; auch könne er bei Todtenämtern für die Veränderung des halben 
Altars 1 fl. 30 kr., des ganzen 3 fl. verlangen."") 1889 wurde dem Stadtpfarr- 
meßncr der bisherige Gehalt von 42 fl. ö. W. mit Rücksicht ans seine Mitwirkung 
bei der Chormusik (als Tenorist re.) von der Kirchenvermögens-Verwaltung ver¬ 
doppelt. Andere fixe Einkünfte bezieht er als Meßner nicht. Die Reihenfolge der 
Meßner ist aus jener der Tenoristen zu ersehen. 
Der Sacristan oder „Jncensirer" bezog aus dem Zechamte jährlich 
20 fl. Rh. Besoldung.'") Ihm wurde 1754 durch eine letztwillige Verfügung 
des Stadtpfarrers A r r e s ein S a c r i st e i d i e n e r beigegeben, zu dessen 
Erhaltung der Stifter 1000 fl. widmete und zugleich verfügte, daß das 
Ernennungsrecht dem Inhaber des von ihm begründeten Beneficiums in 
Gschwandt zustehen solle."") Gegenwärtig besteht das Sacristeipersonale aus 
dem Meßner, Sacristan, Kirchendiener zugleich Speisgeher, vier Ministranten und 
einem Almvsensammler. 
Die wohlbestellte Chormusik, der Kirchenchor oder die „Cantoreh", bestand 
einst aus dein Chorregenten, dem Organisten, Cantor und Altisten, einigen 
„Astanten" und Discantistcn und einer Anzahl von Jnstrnmentalmusikern. Sie 
mußten alle bei ihrer Candidatur eine Probe ihrer Fähigkeiten ablegen und 
gehörten mitunter dem Bürgerstande oder auch dein Lehrpersonale der Volksschule 
an. Die Jurisdiction über diese Kirchendiener, d. i. das Recht der Aufnahme
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.