Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

Handel und Wandel. 025 
Gmunden in Cameralsache» ohne Weigerung nachzukommen. Diese Doppelstellung 
des Stadlschreibers kam auch in der Ausübung der Gerichtsbarkeit zum Ausdrucke. 
Während nämlich jene Vergehen, die sich Salzfcrtiger und Ausrichter oder deren 
Diener in Stadl zu Schulden kommen ließen, der Jurisdiction des Stadlschreibers 
nicht unterlagen und dieser nur verpflichtet war, die vorkommenden Fälle, sofern 
sie das Salzwesen betrafen, den Amtleuten in Gmunden zur Strafamtshandlung 
anzuzeigen, war der Stadlschreiber zum Herrn über das ihm untergebene Personale 
ohne Ausnahme, auch die Schiffleute, jedoch ebenfalls nur bezüglich jener Delicte 
gesetzt, die mit dein Salzwesen im Zusammenhange standen. Dieserwegen sollte 
auch der Hofrichter von Lambach nichts mehr in Stadl zu thun haben und an 
seinerstatt der Abt dem Stadlschreiber „allen Gewalt folgen lassen, den ihm auch 
Ihre Majestät als Herr und Laudtsfürst gegeben haben wöllen, auf daß er, falls 
jemand, er sei Unterthan des Abtes oder anderer Herren, am Stadl in Kammcr- 
gutssachen lvider die Billigkeit und Ordnung etlvas verbreche, gegen einen solchen 
frei ja handeln, ihn zu strafen und hindannzurichten vermöge". Solche Vergehen 
oder Verbrechen aber, welche mit dem Salzwesen nichts gemein hatten, fanden 
stets ihre Sühne vor der Grundobrigkeit des betreffenden Jnculpaten."°) 
Der Stadlschreiber hatte auch alle Beschwerden, welche Salzfertiger und 
Schiffleute bei ihm vorbrachten, anzuhören, nach Möglichkeit zu schlichten oder dem 
Salzamte in Gmunden hierüber zu berichten.m) 
Der Stadlschreiber bezog seinen Jahresgehalt theils von dem Lambacher 
Abte, theils aus dem Salzamte zu Gmunden. Derselbe belief sich im XVI. Jahr¬ 
hundert Alles in Allem auf ungefähr 100 #4, wurde aber nur zum Theile in 
Geld gegeben?^) So bekam 1536 der Stadlschreiber Haus Le roch 32 €t 4 
bar, dann ^ Muth (15 Metzen) Korn, ein Muth Hafer und „ein' Anleg' Wein, 
so sechs Eimer haltet", oder für Alles nur den Wein und 3'/» # Küfelsalz; über-, 
dies hatte er freie Wohnung, dann die tägliche „Pfründt" am Hofrichtertische zu 
Lambach oder anstatt derselben täglich ,,ain' Achtering Wein und zwei Hoflaibl" 
(Brot) ü 1 4.139) Schon im folgenden Jahre finden sich aber als Bezüge des 
Stadlschreibers „5 # Kttselsalz oder so viel Bargeld, wie es (das Salz) bann zur 
selben Zeit am Stadl gib und gäb ist, mitsammt den andern' Zueständen und 
dem Tisch, lvie den ein Hofrichter zu Lambach hat", angegeben. Der Geldwert 
dieser 5 ii Küsel betrug 1543: 62 # 4/3 4, die tägliche Kost, Wein und Brot 
wurden mit 50 #4 pauschalst. 1549 wurden nur 4V2 # Küfelsalz, „darein 
auch Tinten, Papier lind Liecht gcraidt'" (gerechnet sind), und im Uebrigen die 
bisherigen Bezüge ausgeworfen. 1614 belief sich dieses Jahreseinkommen auf 100 fl. 
Besoldung, 12 Eimer Wein (ü. 4 fl.), 32 ° hartes nnb weiches Brennholz (ä 20 kr. Rh.); 
auch ward ihm eine Zehent- und Wiesennutzung im Schätzwerte von 30 st. über¬ 
lassen und wöchentlich an Brot 32 Laibl zu 1 kr. verabfolgt. Hiezu kam noch die 
Theilnahme an der „Hofrichtertafel" und die freie Wohnung. Diese Bezüge waren 
noch 1656 und 1766 die nämlichen, nur gab man ihm wöchentlich 50 „Laibl Wei߬ 
brot" oder 371/2 kr., zu Martini eine Gans oder 20 kr., zu Weihnachten sechs Fische 
oder 1 fl. 12 kr., eirdlich zog man ihn an allen Sonn- und Feiertagen „gegen Be¬ 
obachtung der gewöhnlichen Kirchen und anderen Curialien" zur Prälatentasel bei.
	        
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