Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

Handel und Wandel. 
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gleichviel ob dasselbe dort ans Land gebracht wurde oder nicht?") Von 1458 
angefangen bezog aber das Stift die doppelte Anzahl der Küfel als Stadlrecht, 
indem ihm Erzherzog Albrecht VI. auch den Empfang jener zwei Küfel, welche 
die Fertiger bisher de» Legern gegeben hatten, gegen die Verpflichtnng zuwies, 
die Besoldung des Amtspersonales in Stadl und die Herhaltung der dortigen 
Baulichkeiten für die Zukunft auf sich zu nehme»?") 
Die Bezahlung des Stadlrechtes erfolgte nicht bei jeder Fahrt, sondern 
halbjährig zur Sonnenwende und zu Weihnachten;'") doch waren die Fertiger 
verpflichtet, bei ihrer Ankunft in Stadl jedesmal den Legern sofort die Menge 
des von ihnen verfrachteten Küfelsalzes anzusagen, damit man daraus das Stadl¬ 
recht berechnen konnte?") Die Controle, welche hierüber den Legern zustand, war 
nun bezüglich des in die Magazine eingelagerten Salzes leicht durchführbar, 
begegnete aber bei de» sogenannten „stillstehenden Nanfahrten", welche ihre Ladung 
zur nächsten Weiterfahrt behielten, insoferne größeren Schwierigkeiten, als sich die 
Fertiger häufig weigerten, ihre Fracht durch die Leger abzählen zu lasse», und 
womöglich weniger Salz anzusagen bemüht waren, als sie wirklich geladen hatten. 
Der Ausfall, de» hiedurch das Kloster an seinem Stadlrecht erlitt, war mitunter 
ein ganz bedeutender, was aus der Thatsache erhellt, daß die Fertiger in den 
Jahren 1601 — 1614 zusammen 126.190 U 2/3 Küfel nach Stadl gebracht, jedoch 
nur von 113.912 $ 3/3 Küfel das Stadlrecht bezahlt hatten?") Trotz dieser 
erwiesenen Unregelmäßigkeiten erreichte jene Abgabe z. B.: 
1503 eine Höhe von 40 (U — -3 26 Küfel 
1511 „ „ 48 <11 1 /3 23 „ 
1525 „ „ „ 68 <U 5/36 „ 
1533 „ „ „ 89 ü 2 /3 21 „ 
1543 „ „ „ 84 U 1 /3 26 „ 
1544 „ „ „ 91 U 3 /3 22 „ 
1545 „ „ „ 93 ü — ß 19 „ 
1548 „ „ „ 78 A 3/3 6 Küfel?") 
Diese Naturalabgabe, deren Wert von dem jeweiligen Verkaufspreise des 
Küfelsalzes abhieng, wurde vom Kloster zu Geld gemacht. Dies durfte jedoch 
keinesfalls schon in Stadl oder überhaupt in der Umgebung von Lambach geschehen, 
sondern cs war Pflicht des Stiftes, gleich den Salzfertigern sein Stadlrechtsalz 
nach den Ladstätte» Niederösterreichs zum Verkaufe zu bringen und sich hiebei an 
den „gesetzten Preis" wie auch an die übliche Reihenfolge zu halten. Dementsprechend 
stand das Kloster, welches diesen Handel gewöhnlich einem Bürger von Lambach 
anvertraute, ebenso unter der Controle des Salzamtes von Gmunden, wie die 
Fertiger, da jenes, indem es sein Stadlrechtsalz verkaufte, auch wie diese den 
Salzhandel betrieb. Durch die vorstehende Bestimmung sollten nicht nur die 
Salzfcrtiger vor einer geschäftlichen Concurreuz bewahrt, sondern auch die 
Getraidezufuhr zum Wochenmarkte nach Gmunden gefördert werden, indem die 
Bauern der Lambacher Gegend, weil sie daheim kein Salz bekamen, sich genöthigt 
sahen, dieses unentbehrliche Genußmittel in Gmunden selbst als eine Gegenfracht 
zu holen?") 
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