Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 
bei stürmischem See acht Salzschiffe nebeneinander Platz fanden. Nur bei Regen¬ 
wetter barg man die „Nausahrten" in zwei nebenan befindlichen (1869 demolirten) 
Schiffhütten oder nach eingeholter Zustimmung des Mautamtes unter den aus 
Piloten erbauten Häusern an der Traunbrücke („Fahren unter das Haus")?") 
Diesem Zwecke dienten die dort befindlichen Häuser Nr. 5, 6 und 8, dann ein 
den beiden letzteren auf der Seeseite vorgelagerter ärarischer Stadel (der „Schvs- 
laden"), ferner das städtische Schlachthaus und ein nebenstehender Stadel (beide 
1890 demolirt), endlich zwei, traunabwärts von diesen 1688 erbaute, 1847 nieder¬ 
gerissene ärarische Schiffhütten. Für die Benützung der genannten Objecte zahlte 
das Salinenärar an deren Eigenthümer einen jährlichen Miethzins von 12 —16 fl., 
erwarb aber 1828 das Unterstandsrecht beim Hause Nr. 6 durch Kauf, und ließ 
die Zillenunterstände bei Nr. 5 und 8 im Jahre 1838 auf. Der „Schöfladen" 
gieng später in Privatbesitz über. 
Während man nun die am Landungsplätze in der Stadt befindlichen Salz¬ 
schiffe soivohl durch die schon früher beschriebene hölzerne Schutztvehr („See¬ 
planken"), als auch durch die städtischen Nachtwächter, welche für jede Naufahrt 
14 4 tägliches „Wachtgeld" bekamen, vor einer etwaigen Entwendung ihres 
Inhaltes zu bewahren trachtete, fiel diese Aufgabe bezüglich der bei den Häusern 
an der Traunbrücke untergebrachten Nausahrten einem eigenen „Zillenhüter" zu. 
Für diesen bestand neben dem Hause Nr. 5 eine (1838 demolirte) „Wachthütte". 
Er wurde von den Salzfertigern besoldet, da diese allein den Schaden zu tragen 
hatten, welcher den „unter dem Haus" stehenden Schiffladungen etwa zugefügt 
werden würde, und bezog von jeder Küfelnaufahrt per Tag und Nacht 12 4 
„Hausgeld"?^) Doch bekam dieser Zillenhüter auch aus dem Mautamte als 
Vergütung dafür, daß er die Schiffleute bezüglich ihres Dienstes überwachen sollte, 
jährlich 4 €1 4 jit einer Beihilfe?") In neuerer Zeit hatte dieses Wachvrgan 
ab aerario 2% fl. C. M. Wochenlohn, dann jährlich 4° „Brockenholz", 60 ll 
Schmalz, 8 Metzen Korn für seine Person, 5 Metzen für sein Weib, 2 7« Metzen 
für je ein Kind?") 
Die ihres Inhaltes entleerten Fuderzillen, welche seit den: XVII. Jahr¬ 
hunderte zu Controlzwecken von Amtswegen mit gewissen Brandzeichen versehen 
und stets in Evidenz gehalten wurden, giengen nur selten unbeladen zurück, 
sondern trugen als Gegenfracht meist Getraide und andere Waaren von Gmunden 
in das obere Salzkaminergut. An diesem Transporte, dem „Zillengegentrieb", 
waren zunächst die „Roßbauern" der Ortschaft Traunstein für die dortige Strecke 
betheiligt; man zahlte ihnen für jede „Siebnerin" 2 ß 12 4, für jede „Sechserin" 
2 ß 4 „Roßmiethe". Von Ebensee flußaufwärts gab es ähnliche Unternehmer. 
Man brauchte hier auf eine „Sechserin" vier, auf eine „Siebnerin" sechs Rosse, 
für derei: jedes im XV. Jahrhunderte 50 4, späterhin 2/3 4 und ein halber 
Metzen Hafer bezahlt wurden. Außerdem bekamen noch die Schiffleute „ain' 
Suppen und einen Trunk" in: Gesanimtbetrage von 20 — 30 kr. Rh?7 
Von Gmunden aus gieng das Salz seinen weiteren Handelsweg theils zu 
Wasser in Gestalt von kleinen und großen Kufe», später auch noch in anderen 
Formen, mit welchen Erzeugungsarten sich die Bürger, die Stadtgemeinde u>:d
	        
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