Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 
reichische Eimer" (0\566 hl) ein, aber dessen Eintheilnng in 40 Maß (n. 1 415 /) 
wurde erst 1761 allgemein gütig durchgeführt?") Noch im XV. Jahrhunderte 
gab es verschiedene Metzen „von der großen und der kleinen Maß", ohne daß 
wir über deren Größenverhältnisse näheres angeben könnten?") In Gmunden 
selbst existirte ein eigener „Stadtmetzen", der wiederum von dem im Pfarrhofe 
gebräuchlichen Metzen verschieden war?') Für den Stadtmetzen galt als Normal- 
maß der seit 1563 auf dem oberen Markte (an dem Hanse Marktplatz Nr. 13) 
angebrachte, „gerechte, zimentirte" Metzen, der aber leider vor etwa 25 Jahren 
entfernt und in einen Brunnentrog umgewandelt worden ist. Er hielt nach der 
im k. k. Aichamtc vorgenommenen Messung genau 62 l und wurde in 4 Viertel, 
das Viertel zu 2 Achtel, das Achtel zu 2 Maßt getheilt?") 30 Metzen bildeten 
ein „Muth". Zu dem im Lailde ob der Ens als Normalmaß vorherrschenden 
„Starhemberger Metzen", der 22 Maßl zählte, verhielt sich der Gmundener 
Metzen wie 16 :15, zum „Lambacher Kastenmetzeu" wie 5:6. Nach ihm mußten 
mindestens einmal im Jahre die im Gebrauche befindlichen hölzernen Metzen 
geaicht werde»?") Sie waren mit dem Brandzeichen der Stadt, d. i. mit deren 
Wappen und den Bucbstaben 8t. El. versehen. Seit dem Jahre 1665 fand hier 
wohl mit Rücksicht ans das aus Böhmen zngeführte Getraide auch der Prager 
Metzen Verwendung, von dem noch ein Exemplar vorhanden ist. Es hält 92'5 ], 
kommt also 1'502 Metzen Gmundener Maß gleich und trägt die Inschrift: „Nach 
der Pragerischen geprennteu Maß und deren Jahrzahl 1663 ist dieser Metzen ab- 
gefächt 1665 und gebraucht worden." Mittels kaiserlichen Patentes vom 1. Juni 
1752 wurden die verschiedenen im Lande üblichen Hohlmaße für trockene Waare 
gänzlich abgescbafft und durcb den „Stockerauer Staugelmetzen" ersetzt. Derselbe bielt 
61’48682 l und war sohin etwas kleiner als der Gmundener Stadtmetzen/") Dieses 
letzteren mußten sich vor seiner Auflassung nicht nur die G?traidehändler, sondern 
auch die Mehl- und Griesverkäufer zu Gmunden bedienen. Insbesondere waren diese 
verpflichtet, für den Kleinverschleiß ans ■ dem Wocbenmarkte nicht mehr als einen 
„Einsatz", der aus „Maßl, Halbmaßl und zwei Pichsen" bestand, zu verwenden. 
Diese allein zulässige „Stadtmaß" mußte in allen ihren Theilen „vom Stadt¬ 
gericht gebrannt" sein. Wer diese Verordnung nicht einhielt, verfiel vorbehaltlich der 
Ahndung durch die Obrigkeit der Strafe des Handwerks, und sollte ihm überdies 
alle Arbeit nnb der Marktbesuch so lange eingestellt sein, bis er sich mit einer 
„gerechten Maßerei" versehen hätte?") Noch ist zu bemerken, daß Getraide und Mehl 
bald „gegnpft", bald „gestrichen" verkauft wurden und daß sich von letzterer Ge¬ 
pflogenheit die Ausdrücke „Strichmetzen", „Strichmehl" oder kurzweg „Strich" her¬ 
leiten?") Des Metzens bediente man sich auch zum Ausmaß von Kalk und Holzkohle; 
es hielt jedoch ein Kalk- und Kohlenmetzeu stets einen doppelten Getraidemetze»?^) 
Mittels des Reichsgesetzes vom 23. Juli 1871 wurde in Oesterreich durchwegs 
das metrische Maß- und Gewichtssvstem eingeführt, und sohin auch in Gmunden 
die alten Längen-, Flächen- und Körpermaße durch das Meter und Liter mit 
ihren Untertheilungen und Vielfachen, die alten Gewichtsmaße durch das Kilo¬ 
gramm als Gewichtseinheit ersetzt?")
	        
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