Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

Handel und Wandel. 
227 
zugestanden. Dagegen blieb der Verschleiß von Kaufmannswaaren jeder Art auch 
fürderhin verpönt. Diese Bestinnnungen hatten aber zur Folge, daß sich wenige 
Jahre später, u. zw. wohl ans dein Grunde, daß bei einer gleich günstigen 
örtlichen Lage auch die öffentlichen Lasten in Traundorf bedeutend geringer als 
in der Stadt waren, dort mehr Handwerker als hier befanden, von denen manche 
mit Dingen handelten, die sic nicht selbst erzeugten und sich überdies noch „Knechte 
und Jungen" hielten. So zählte man z. B. acht Schuster, vier Schneider, drei 
bis vier Weber, fünf Drechsler. Letztere betrieben einen schwunghaften Handel 
„über Land, in die Steiermark, auf die Märkte von Linz und Wien mit Löffel», 
Schüsseln, Teller», Pfeifen, Rechen, Gabeln, Schaffeln" und anderen Holzwaaren, 
die sie aber beiweitem nicht alle selbst erzeugten, und ebenso unbefugter Weise mit 
„Wolltuch, Handschuhen, Gürteln, Nägeln, Federbetten" u. a. m. Desgleichen fehlte 
es nickt an Krämern (fünf), welche in „offenen Läden, was in Dörffern gar un- 
brüuchig", die mannigfachsten Kaufmannswaare» feilboten."^) Es war also die bis- 
berige Concnrrenz noch bedeutend gestiegen. Als hierüber der Magistrat neuerdings 
bei der Landeshauptmannfchaft sich beschwerte, erreichte er bloß die Bestätigung der 
vorhergehenden Verfügungen nebst einer von König Ferdinand unterm 16. Sep¬ 
tember 1546 bekräftigten neuen Entscheidung, welche Folgendes bestimmte: Die 
Handwerker in Traundorf sollen von nun an befugt sei», zu ihrem Gesckäfts- 
betriebe sich die nöthigen Gehilfen zu halten. Sie dürfen auch mit ihren selbst¬ 
erzeugten Waaren Handel treiben. Doch haben die Herren von Sckerffenberg 
„alle bürgerliche Handtierung mit allen Kaufmannschaften und Kramerwerk, wie 
auch mit anderen Dingen, so die Handwerker mit ihrem Handwerk nicht selbst 
erzeugen, sondern von anderen erkaufen, gänzlich abzustellen"?") Diese Verfügung 
bedeutete abermals eine Erweiterung der bisherigen Befugnisse; sie blieb aber, 
was den letzten Punkt betrifft, lediglich ein frommer Wunsch, indem nach wie 
vor sich keine Behörde fand, welche mit der Durchführung derselben nachdrücklich 
Ernst gemacht hätte. So sahen sich die Bürger von Gmunden stets aufs Neue 
den Klageweg zu betreten gezwungen, z. B. 1558, 1561, 1577, 1579, ohne jemals 
einen greifbaren Erfolg zu erzielen?") Von dem letztgenannten Zeitpunkte ab 
nahm überhaupt die Angelegenheit den Charakter eines ununterbrochen geführten 
Processes an. Den Verlauf desselben iu allen seinen Stadien an der Hand des 
einschlägigen Actenmateriales genauer zu verfolgen, würde die Geduld des Lesers 
ermüden. Doch sei bemerkt, daß die Erbitterung der Bewohner von diesseits und 
jenseits der Traun gegeneinander häufig iu Thätlichkeiten ausartete, daß der Scherffen- 
berger seinen Unterthanen verbot. Holz, Steine „und andere Notturfften" in die 
Stadt zu liefern und daß dessen Landrichter jene Bauersleute, welche Victualien zum 
Verkaufe dorthin bringen wollten, aus der Traunbrücke mit Gewalt zurückhalten 
ließ. Weiterhin tritt hiebei die ganze Ohnmacht der Regierung jener Zeit klar ju 
Tage, welche einem Mitglieds des Adels gegenüber nicht den Muth fand, ihren 
eigenen Mandaten wirksame Geltung zu verschaffen. Endlich schien, da mittlerweile 
die Herrschaft Ort in andere Hände übergegangen war, eine Verständigung 
zwischen den streitenden Theilen möglich zu werden, indem am 13. Juni 1588 unter 
Intervention von drei landeshauptmannschaftlichen Commissären (Georg Neu¬ 
is*
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.