Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

226 
Handel und Wandel. 
in der Stadt eine empfindliche Concurrenz bereiteten, ist begreiflich, „dieweil (dort) 
die größt' Straß' und die größt' Wenig Volkh, so zu der Stadt wandelt, um 
Pfennwerth zu kaufen, durch solch' Dorf, das uit fünfzig Klafter ferrer (entfernt) 
von der Stadt liegt, raisen mueß; daselbst schreien dann die Handtierer (Händler 
und Verkäufer) das Volk an »nd bereden die Ainsaltigen mit gueten Worte», zu 
kauffen".") Deshalb waren die Bürger, gestützt auf ihre verbrieften Rechte, mit 
allen Mitteln bestrebt, jener schweren Schädigung ihrer geschäftlichen Interessen ein 
Ende zu machen. In tvie langwierige Proceßhändel aber die Stadt hiedurch 
verwickelt und wie wenig dabei erreicht worden ist, niag aus der folgenden 
gedrängten Darstellung ersehen werden. 
Als verschiedene Vorstellungen, die der Magistrat bei den Besitzern der 
Herrschaft Ort anfänglich gemacht hatte, nichts fruchteten,") tvandte er sich 1514 
an Kaiser Max I. um Abhilfe. Dieser lud die streitenden Theile auf den 
„Montag in den Osterseyrtagen" desselben Jahres (17. April) nach Linz, damit 
sie sich wegen „der berührten Irrung güetlich vertragen"?") Doch gelangte hiebei 
die Sache zu keinem gedeihlichen Ende, indem auch später noch der Kaiser den 
Bürgern versprach, dieselbe zu ordnen, sobald er tvieder ins Land käme. Als er 
aber kam, „ist er von dieser Welt in die etvige Seligkeit abgeschieden" (am 
12. Jänner 1519 zu Wels), und die Sache blieb nngeschlichtet. Erst 1628 finden 
tvir eine Wiederaufnahme dieser Angelegenheit, da in dem genannten Jahre der 
Magistrat seine diesfälligen Klagen bei König Ferdinand anbrachte, welcher 
seinerseits wiederum die Landeshauptmannschaft von ob der Ens mit der Unter¬ 
suchung betraute. Diese fällte nach längerem Processiren am 28. Jänner 1533 
folgendes Urtheil : „Im Tranndorf sollen nach gemainem Landlsbrauch, wie bei 
den Dörflern überhaupt gebräuchig ist, nur folgende Handwerker zu gemainer 
Haus- und Baumannsnotturfft vorhanden sein dürfen, nämlich Fleischhacker, 
Schmied, Schneider, Schuster, Bäcker, Weber, Wagner, Zimmerleut', Maurer; 
jedoch von jedem Handwerk nur ain Hausgesessener; sonst sollen keinerlei Hand- 
tierung, G'iverb' oder andere Handwerke, so mit einem bürgerlichen G'werb handeln, 
dort geduldet werden"?^) Mit diesem „Abschied" gaben sich, wietvohl derselbe die 
früheren urkundlichen Bestiminungen eigentlich aufhob, die Bürger von Gmunden 
zufrieden. Nicht so aber der Herr von Scherffenberg, welcher sich nun seinerseits 
bei dem Monarchen beschwerte und thatsächlich eine wesentliche Abänderung des 
vorigen Urtheils erwirkte, die in der folgenden, ain 11. August 1533 erflvssenen 
„Erledigung" ihren Ausdruck fand: „Dieweil in den geführten Schriften befunden, 
daß allerlei Handwerksleut' länger denn Menschengedenken unverhindert der 
Gmundtnerische» Freiheiten bisher im Traundorf gewohnt und gesessen, demnach 
bleiben sie billig bei solch' ersessenen Brauch, doch dergestalt, daß sich dieselben 
Handwerksleut', nachdem es den Inwohnern der Dörfler verboten, den gefreiten 
Städten und Märkten zum Nachtheil bürgerliche Handtierung zu treiben, dieser 
mit Ausnahme dessen gänzlich enthalten, was sie mit ihren Händen und Hand¬ 
werk selbst (d. i. ohne Gehilfen) erarbeiten"?") Es sollte sohin nicht nur die 
Art und Zahl der Handwerker in Traundorf keiner Beschränkung mehr unterliege», 
sondern es ward denselben für ihre eigenen Erzeugnisse der „bürgerliche Handel"
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.