Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Handel und Wandel. 
(Erster ÄbschuiU.) 
Allgemeines. 
munden war schon frühzeitig ein wichtiger und bedeutender Handelsplatz. 
Die Bedingungen hiefür waren, iuie schon im ersten Bande dieser 
Arbeit angedeutet worden ist, zunächst und hauptsächlich durch seine 
örtliche Lage gegeben, die bei dem Umstande, als hier der Landweg 
sein Ende und die Wasserstraße ihren Anfang nahm, den Ort zu einem 
unentbehrlichen Umschlagplatze für alle jene Frachten machte, welche 
ans dem oberen Traunthale kamen, oder umgekehrt für dasselbe bestimmt 
waren. Weiterhin bildete der hervorragende Antheil, welchen die Bürger an dein 
Vertriebe des Salzes hatten, ferner die Nothwendigkeit, das in agrarischer 
Beziehung so ziemlich unproductive obere Salzkammergnt von Norden her mit 
Getraide zu versorgen und endlich der Bestand einer landesfürstlichen Maut zu 
Gmunden ebensoviele mächtige Factoren zur Forderung einer bedeutenden 
Handelsthätigkeit, deren verschiedene Zweige dortselbst schon im Mittelalter 
ein reges Leben und damit den Wohlstand der Bewohnerschaft erblühen ließen. 
Zum-Betriebe des Handels überhaupt waren ursprünglich nur die 
Bürger allein berechtigt, iveshalb auch für jenen der Ausdruck „bürgerliche Haud- 
tieruug" galt. Allmählich aber dehnte sich dieses Vorrecht, worüber man auf 
S. 188 des ersten Bandes das Genauere nachlesen wolle, auch auf die Mitbürger 
aus. Der Handel mit Salz und Wein blieb aber stets den wirklichen Bürgern 
Vorbehalten. Diese wie jene unterschieden sich durch diese Handclsbefngnis wesent¬ 
lich von beit Insassen der benachbarten Umgebung, wie denn schon 1372 Herzog 
Albrecht III. in allgemein gütiger Weise bestimmt hatte, daß Kaufmannswaaren 
nur in den landesfürstlichen Städten, auf dem Lande dagegen bloß Lebensmittel, 
andere Waaren aber überhaupt nur an Markt- und Kirchweihtagen gehandelt 
werden dürfen.') Ebenso galt noch 1679 der Satz: „Bauersleute und andere 
Personen, die nicht in befreiten Städten und Märkten wohnen, sind nicht befugt, 
bürgerliche Haudtierung mit was immer für Pfeunwerten zu treiben"?) Diese 
„Pfennwerte" (Psennigwerte) sind Products und Waaren aller Art, sowohl selbst
	        
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