Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

Neligionsgenossenschasten. 
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Zur Stadtpfarrkirche zurück.'") Dagegen gelang es ihm nicht, den im städtischen 
Burgfrieden fälligen Zehent wieder in Fluß zu bringen. Auf eine bezügliche 
Urgenz antwortete der Magistrat 1603, „daß man bei Mannsgedenken keinen 
Zehent im Burgfried gegeben habe".'") Unter diesen Umständen mußte ihn der 
Stadtpfarrer wohl auch weiterhin einzutreiben unterlassen, uinsomehr als nach 
einem späteren Berichte zu besorgen stand, „daß er ihm etwann mehrer mit 
Korngabeln als -garben ausgezählt wurdte"."") Erst 1675 verglich man sich 
dahin, daß anstatt dieses Zehents jährlich 15 fl. Rh. aus der Stadtcassa in das 
Zechamt der Pfarrkirche bezahlt werden mußten."') Noch wäre nachzutragen, 
daß die vorerwähnten Conrmissäre des Klosters Niedernburg, um eine dauernde 
Besserung der kirchlichen Zustände im Sinne der Gegenreformation anzubahnen, 
die Stellen des lateinischen Schulmeisters, Cautors und Meßners mit katholischen 
Personen besetzten."'") 
Zur selben Zeit, als die Regierung darangieug, den Protestantismus in 
Gmunden durch Entfernung der Salzamtsleute einer der kräftigsten Stützen zu 
berauben, richtete sie in gleicher Absicht auch auf den Magistrat ihr Augenmerk. 
Zunächst bestätigte der Kaiser auf die Relation des Salzamtmaunes hin zwar 
die für das Jahr 1600 vollzogene und ganz im Sinne der Evangelischen ans¬ 
gefallene Richter- und Rathswahl, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die 
Rathspersvnen der Ermahnung des Salzamtmannes, ihren im Jänner 1598 
gegebenen Versprechungen gehorsam nachzuleben, auch thatsächlich Folge leisten 
würden."") Weiters beeilte man sich nach deni Tode des evangelischen Stadt¬ 
schreibers Sigmund Jäger (October 1600),"*) diesen einflußreichen Posten 
entgegen dem freien Selbstbestimmungsrechte der Stadtbehörde mit dem oben¬ 
erwähnten Raphael Frauuhvltz und kurz nachher mit dem von auswärts 
zugewanderten Katholiken Beith Ziepel zu besetzen."") Auch im folgenden 
Jahre (1601) ließ es der Kaiser bei dem in confessioneller Hinsicht gleichen 
Ergebnisse der Wahlen in die Stadtvertretung bewenden, befahl dem »en¬ 
gewählten Richter Hans Thaner zur Eidesleistung wie zum Empfange von 
Bann und Acht in Wien zu erscheinen, ermahnte aber zugleich den Magistrat 
nochmals, „der Religionsreformation zu geleben und darob zu halten"."") 
Als sich aber diese Erwartung auch jetzt nicht erfüllte, machte der Salzamtmann 
kurzen Proceß und besetzte 1602 gegen den Willen der Bürgerschaft den Stadt¬ 
richterposten ohne vorausgegangene Wahl mit dem Stadtschreiber Veith Ziepel, 
obwohl dieser bisher weder dem äußeren noch inneren Rathe angehört hatte. "7) 
Man scheute also, um für die Zwecke der Gegenreformation ein willfähriges 
Werkzeug zu gewinnen, selbst vor einer Verletzung der uralten Wahlfreiheit 
nicht zurück. Wenn nun auch die Bürgerschaft diesen Streich ruhig hinnahm, 
so stand doch zu erwarten, daß sie die nächste Gelegenheit benützen würde, 
sich des ihr aufgedrungenen lind von vorneherein mißliebigen Oberhauptes 
lvieder zu entledigen. Um aber dies zu verhindern, ließ die Regierung die 
Richter- und Rathswahl für das Jahr 1603 einfach nicht vornehmen, sondern 
schob dieselbe bis 1604 hinaus."") Die Vorgänge bei dieser am 5. März des 
letzteren Jahres vollzogenen Wahl sind mm zu bezeichnend, als daß wir sie nicht
	        
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