Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Neltgionsgenosf enschasten. 
haben, müsse aber über sich ergehen lassen, was da komme, und verweise ans 
die Gefahren eines allzuscharfen Vorgehens.'") Mit der Einbringung dieser 
Geldstrafe hatte es also feine guten Wege. Aber auch der Predicant war noch 
im August desselben Jahres ans seinem Posten und wurde erst später mit dem 
Hinweise auf die im Jahre 1571 ertheilte „Assecuration" deshalb abgeschafft, 
weil die Hofmannin nicht die Eigenthümerin des Schlosses Ort, die Stadt Gmunden 
aber trotz ihres Eigenthumsrechtes einen Predicanten dort zu halten als landes¬ 
fürstliche Stadt nicht befugt sei."'') Trotzdem wirkte schon 1599 wieder ein 
sicherer Georg Thiel als „Hofpredicant" zu Ort, der den Posten erst im Jahre 
1601 verließ.'") 
In den Sommer 1598 fallt auch ein Versuch der Bürger von Gmunden, 
von Kaiser Rudolf II. einen Stillstand in der Gegenreformation zu erlangen. 
Die Eingabe, welche sie zu diesem Zwecke an die Hofkaminer richteten, führt 
unter anderem Folgendes aus: Die Stadt Gmunden sei der vornehmste der 
dem obderensischen Salzwesen incorporirten „vier Flecken" (Gmunden, Hallstatt, 
Lausten, Ischl). Von Gmunden aus würden die anderen drei verproviantirt, 
diese Stadt führe allein den Großkufenhandel, zwar zum größten Nutzen der 
landesherrlichen Einkünfte, sich selbst aber sehr zum Schaden. Ihre Bürger 
hätten auch zur Beförderung des Salzwesens die Herrschaft Ort unter „Ueber- 
anstrengung ihres Vermögens" nicht nur gekauft, sondern „sich auch derart ein¬ 
gelassen", daß die dazu gehörigen, von dem früheren Besitzer auf 30.000 fl. Rh. 
allein bewerteten Wälder ganz umsonst in das Eigenthum des Monarchen über¬ 
gegangen seien. Allerdings wären sie dafür der besonderen kaiserlichen Gnade 
vertröstet und versichert worden. Weiter müßten sie dem landesfürstliche» Salzamte 
zu jeder Stunde, es geschehe zu ihrem Nutzen oder Schaden, oft mit höchster 
Gefahr an Leib und Gut gehorsam sein, außerdem aber gleich anderen Städten 
alle Landesanlagen und -bürden tragen, und seien also doppelt ins Mitleid gezogen. 
Dies alles hätten sie, wenn auch schwer, so doch geduldig auf sich genommen, da 
sie hofften, daß mit ihnen und den übrigen Kammergutsflecken gegenüber anderen 
Orten des Landes ein Unterschied gehalten und sie „fürnehmlich mit Zuelassung 
des Religions-Exorelkii christlicher Augspurgischer Confession" bedacht und dabei 
belassen werden möchten. Diese habe ja „von den Gnaden Gottes" schon zur 
Regierungszeit des Kaisers Ferdinand I. und seither ununterbrochen „bei der 
Wurzen des Salzwesens und also auch in Gmunden" ausschließlich bestanden, so 
daß „allda kein Mensch vorhanden, der uit bei solchem Exercitio geboren und 
aufferwachsen, oder doch sich mit Herzen und Mund dazu bekennen würde und 
mit Gottes Hüls' dabei zu bleiben verhoffte". Hiebei sei das Salzwesen sehr gut 
gefahren und blühe mehr als je. Nichtsdestoweniger würden die Bürger ,,aiu' 
Zeit herv" je länger je mehr heimgesucht, und ihnen fast täg- und stündlich mehr 
und heftiger als anderen Orten in politischen und Religionssachen höchst beschwerlich 
zugesetzt und „mitgefahren", und die Stadt fast vorsätzlich zu Grunde gerichtet! 
Sie bitten deshalb um Unterlassung der „Restitution und Reformation der Pfarren" 
zu Gmunden und im übrigen Kammergute, die demselben ja doch nur allerlei 
Schaden und Verderben bringe.'")
	        
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