Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

Religionsgenossenschasten. 
139 
kam Josef Pre in e r, ei» Benedictiner von Kremsmünster und früher im Kloster 
Thierhaupte» (Baiern), der bereits „eines gute» Alters" und daher gegen jede 
Versuchung gefeit war. Aber auch Schusuuanu's Mitschuldige wurde hart bestraft: 
Mau sperrte sie ei», belegte sie mit der Excommuuicativn und entzog ihr das 
jährliche Gelddeputat. Sie säst noch 1588 im Gefängnis, anfangs „gar schwerlich 
im Hinterstock des Gotshaus an einem öden Ort", hernach aber, als dort „das 
wilde Feuer eingeschlagen", in einem Zimmer des vorderen Traetes. Da der 
kaiserliche Klosterrath um diese Zeit mit dem Plane umgieug, Trannkirchen mit 
Ordensgeistlichen zu besetzen, so sollte die Magdalena Dietrichingerin zur Ver¬ 
hütung weiterer Ungelegeuheiteu in einem anderen Frauenkloster ihres Ordens, 
u. zw. zu Jmbach untergebracht werden. Man wünschte ihr zu diesem Ende 
wieder den Habit anzuziehen und sie sowohl in der katholischen Religion als in 
in den Ordensregeln, welche sie gänzlich vergessen hatte, zu unterweise». Sie aber 
wollte von alledem nichts hören, sondern bat, man möge sie entweder zu ihren 
Blutsverwandten gehen oder in Traunkirchen verbleiben lassen. Dieser letztere 
Wunsch gieng ihr thatsächlich in Erfüllung, und sie lebte daselbst noch zu Ende 
des Jahres 1592?°) 
Sv stand nach dein vorher Gesagten in und um Gmunden, wie in den 
übrigen Gauen des Landes ob der Ens der Protestantismus in kraftvoller Blüte, 
und seine dauernde Existenz schien für alle Zeiten gesichert zu sein. Und doch 
bereiteten ihm seine geistlichen und weltlichen Widersacher viel eher, als man 
nach dein damaligen Stande der Dinge geahnt hätte, ein trauriges Geschick. 
Schon 1556 hatte der Augsburger Religionsfriede den einzelnen Landesfürsten 
im „heiligen römischen Reich" mit dem Beschlusse, daß jeder von ihnen das 
unbestrittene Recht habe, die Unterthanen nach seinem Glauben zu reformier»?') 
ein zweischneidiges Schwert verliehen, ivelches in der Hand eines streng katho¬ 
lischen Regenten zum Verderben des Protestantismus werden mußte. Zwar hatte 
Kaiser Maximilian II. nach langem Widerstreben dem Herren- und Ritter¬ 
stande im Lande ob der Ens 1568 die mündliche °') und 1571 die schriftliche 
Zusicherung („Assecuration") gegeben, daß sie und ihre Unterthanen in ihren 
Schlössern, Häusern, Städten und Dörfern die Augsburgische Confessio» unter 
gewissen Bedingungen ausüben dürfen. Die landesfürstlichen Städte und Märkte 
aber waren von dieser Begünstigung ausdrücklich ausgenommen, und konnten 
dieselbe auch trotz wiederholter Bitten niemals erlangen?") I» diesen Orten 
bestand also der Protestantismus nicht auf Grund eines verbrieften Rechtes, 
sondern er wurde vom Landesfürsten bloß stillschweigend geduldet. Es konnte 
ihnen sohin, falls dieser nur ernstlich wollte, die Ausübung der „eigenmächtig 
eingeführten" Confessio» jederzeit untersagt, diese auch nöthigenfalls mit Gewalt 
beseitigt oder mit anderen Worten: die Reformation durch eine zwangsweise 
Gegenreformation unterdrückt werden. 
Der erste Schritt hiezu geschah 1578 mit einem Decrete, welches Erzherzog 
Ernst in Vertretung des Kaisers Rudolf II. erließ und hiedurch bei schwerer 
Strafe befahl, daß alle Bewohner der Städte und Märkte, welche der evangelischen 
Religion anhiengen, trotzdem ihnen deren freie Uebung nicht erlaubt worden war.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.