Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Zweiter Band (2 / 1899)

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Reltgionsgenossenschaften. 
im Beisein des Pfarrers und eines vom Magistrate verordneten Connnissärs in 
der Sacristei oder irn Pfarrhofe „aufzunehmen", und bei richtigem Befunde durch 
die Unterschrift des Pfarrers und Stadtrichters zu rätificiren seien. 
Durch die Aufhebung des Unterthanenverbandes mittels des kaiserlichen 
Patentes vom 7. September 1848 ist wie anderwärts, so auch in Gmunden der 
weltlichen Vogtei des Magistrates über die Pfarrkirche der Boden entzogen worden. 
Damit hatte auch die Aufsicht desselben über die Verwaltung des Kirchenvermögens 
ihr Ende erreicht, und jene wurde sohin 1850 ausschließlich der unmittelbaren 
Kirchenvorstehung übertragen?") Schon früher war an Stelle des einstigen Zech- 
meisters der „K irchenvermögeus-Ver walte r" getreten, als welcher dermalen 
Franz Fö ding er, Gürtler, mit einem Jahresgehalte von 7 fl. fungirt. Die 
Rechnungen der Kirchenvermögens-Verwaltung aber werden alljährlich außer vom 
Stadtpfarrer auch noch durch das bischöfliche Ordinariat und den landesfürstlichen 
Patronatscvmmissär, welche Stelle jetzt Franz Margelik, k. k. Tabak-Haupt- 
verleger bekleidet, überprüft. 
Die Einkünfte des Kirchenzechamtes bestanden (und bestehen noch heute) 
vorwiegend aus den Erträgnissen verschiedener Stiftungen, die an sich selbst 
wieder als das Stammverinögen der Kirche bezeichnet werden können, und 
weiterbin aus laufenden Eingängen mancherlei Ursprungs. 
Die Herkunft der kirchlichen Stiftungen läßt sich nicht mehr für alle 
urkundlich nachweisen. Zumeist aber waren sie einst als sogenanntes „Seelgeräth" 
entstanden, worunter im Allgemeinen die Schenkung von Geld oder Gut an eine 
geistliche Anstalt zum Heile der Seele zu verstehen ist. Hieher gehören auch 
allerlei fromme Legate („ad pias ca.usas“) und Meßstiftungen, vor allem aber 
die sogenannten Jahrtage, d. h. gottesdienstliche Verrichtungen, welche an bestimmten 
Tagen des Jahres zum Gedächtnisse eines Verstorbenen abgehalten werden 
mußten?') Die betreffende Schenkung erfolgte entweder als ein bares Capital 
oder als Hypothek ans einem Hause oder Grundstück. Die jährliche Giebigkeit 
aber floß in den Zechschrein als „Jahrdienst" oder „Zins" in barem Gelde, und 
als „Zehent" in natura. Ein Theil der ersteren scheint, was die bezüglichen 
„Stifthäuser" zu Gmunden betrifft, in unserer „Häuserchronik" aus. 
Um eine genaue Erfüllung der an solche Stiftungen geknüpften Bedingungen 
zu erzielen, wurde 1524 und 1675 vertragsmäßig festgesetzt, daß alle Stiftbriefe 
in originali oder copia dem Stadtpfarrer einzuhändigen seien, damit jene nicht 
in Vergessenheit kommen und er die betreffenden Gottesdienste nach Maßgabe 
ihres Erträgnisses richtig zu halten Nüsse. Auch sollte die Aebtissin von Niedernburg 
keinen Priester ans die Stadtpfarre prüsentiren, der nicht ein bezügliches Ver¬ 
sprechen abgegeben hätte. Im Uebrigen unterstanden alle Stiftungen zur Pfarr¬ 
kirche der Vogtei des Stadtmagistrates?") 
Die Anzahl derselben war, soviel sich aus dem erhalten gebliebenen Urkundcn- 
materiale ersehen läßt, eine ganz bedeutende. Sie geben nicht nur von denc 
religiösen Sinne der Bürgerschaft und anderer Personen Zeugnis, sondern ent¬ 
halten auch manches culturgeschichtlich interessante Moment. Aus diesem Grunde 
dürfte die Wiedergabe wenigstens eines Theiles derselben gerechtfertigt erscheinen.
	        
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