Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Grenzbeschreibung und Statistik. 
17 
Hutweiden 728 ha 
Alpen 2.172 „ 
Seen 3.916 „ 
Hievon entfielen ans den 
Herichtsöezirl: 
Aecker 
Wiesen 
Gärten 
Hut- 
weiden 
Alpen 
Seen 
: Z"- 
sammen 
H 
e k t a 
r 
Gmunden. . . 
10.946 
9.895 
1.064 
446 
514 
2.372 
25.237 
Ischl .... 
169 
4.801 
309 
282 
1.658 
1.544 
8.763 
Summe . . 
11.115 
14.696 
1.373 
728 
2.172 
3.916 
34.000 
Wie aus dieser Zusammenstellung ersichtlich ist, überwiegen die landwirischast- 
lichen Betriebe des Gerichtsbezirkes Gmunden mit alleiniger Ausnahme der Alpen¬ 
wirtschaft weitaus jene des Gerichtsbezirkes Ischl. Dies ist nicht nur durch die 
Verschiedenheit des Bodens und der geographischen, sondern auch der klimatischen 
Verhältnisse begründet, indem die Winter im Berglande rauher und länger als 
im Vorlande und daher dem Gedeihen der Culturen abträglich sind. 
Im Norden und Nordwesten des Traunsees hat daher die Bodencultur 
schon frühzeitig ihr nützliches Wirken entfaltet. Ihre Träger waren, von den 
Anlagen geschlossener Ortschaften und den Sitzen des Adels abgesehen, die Inhaber 
zahlreicher Bauerngehöfte. Sv tverden, um nur Einiges ans der nächsten Um¬ 
gebung von Gmunden anzuführen, zmn Jahre 1381 das Gut „ans der Eben" 
(Schlagen Nr. 51), dann 1389 ein Gut zu Paumgarten, ferner 1400 der Schachenhof 
(hellte Schacherbauer, Schlagen dir. 44), das Gut „auf dem Pühel" (Pichelbauer, 
Moosham 'Nr. 13) und die Ortschaft Moosham urkundlich genannt.") Im 
XV. Jahrhundert erscheinen dairn urkundlich die in der Ortschaft Schlagen befind¬ 
lichen Gehöfte „Silberrelith" (Silberroith, Nr. 16), der „Blair unterm Wald" 
(Nr. 13), die beiden „Ennikhelhöfe" (Engelbauern Nr. 7 inid 8), der Göttshof 
(Nr. 9), der Gandlhof (Gandlbauer, Nr. 42) und so manche andere. Allch das 
östliche Seeufer „uilterm Traunstein", heute die Ortschaft Traunstein, ivar damals 
schon besiedelt und zählte dort die Herrschaft Ort 23 Unterthanen, von denen 
insbesondere „das Gleimbgüettl" (Nr. 19), das „Braitort" (Nr. 24), der „Rainb- 
sauer" (Nr. 15), der „Jani" (Nr. 2) und die beiden „Müllner" (Nr. 9 lind 18) 
angeführt werden.") 
Die Bauern, welche auf den Höfen der Umgebung seßhaft waren, halten 
dieselben keineswegs als freie Besitzer, sondern lediglich als Unterthanen ihrer 
Grundherren (Herrschaften, Dominien) time, denen ja aller Grund und Boden 
sammt der Gerichtsbarkeit eigenthümlich zugehörte. Ihre Abgaben an dieselben 
zerfielen in persönliche und in Naturalleistungen. Die ersteren bestanden in Hand- 
und Zugrobot, die letzteren in der Lieferung bestimmter Mengen von Getraide, 
Hülsenfrüchten, Flachs, Schmalz, Eiern, Käsen, Gänsen, Hühnern, Schweinen und 
2
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.