Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Belege und Anmerkungen. 
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„Instruction für den Magistrat der k. k. landesfürstlichen Stadt Gmunden" (G. St. A., Orig.) 
als Beleg anführen. Magistrat und Bürgerausschuß haben, heißt es daselbst, alljährlich einen 
„ordentlich raifonnirten" Plan zur Verwaltung des städtischen Vermögens, dann ein „dem Erfolge 
entsprechendes Erfordernis -, Bedeckungs - und Schuldenzahlungssystem" der Landesstelle zur 
Genehmigung vorzulegen. Außer zur Abzahlung von Schulden dürfen keine Capitalien auf¬ 
genommen, an öffentlichen Gebäuden keine Bauten und Veränderungen, deren Kosten sich auf 
mehr als 100 fl. belaufen, ohne Genehmigung der Landesstelle durchgeführt werden. Diese behält 
sich auch die Anstellung der Verwalter der verschiedenen städtischen Aemter nach einem Terna- 
vorschlage des Magistrates bevor. 
180) Das Gesetz unterscheidet einen natürlichen und einen übertragenen Wirkungskreis 
der Ortsgemeinde. Der natürliche Wirkungskreis uurfaßt alles, was das Interesse der Gemeinde 
zunächst berührt, und innerhalb ihrer Grenzen vollständig durchführbar ist, er erhält nur mit 
Rücksicht auf das Gesammtwohl durch das Gesetz die nothwendigen Beschränkungen. Der über¬ 
tragene Wirkungskreis umfaßt die Besorgung bestimmter öffentlicher Geschäfte, welche der Gemeinde 
vom Staate im Delegationswege zugewiesen werden. Der natürliche Wirkungskreis ist ein 
beschließenderund überwachender, der vom Gemeindeausschusse und ein vollziehender, der 
vom Bürgermeister geübt wird. (E. Mayrhofer, a. a. O., II., 430.) 
181) G. St. A., Concept. I. Strnadt „Peuerbach" rc., 605. 
182) G. St. A., Kanzleiacten. 
>88) R. G. Bl. Nr. 18, 1862, 36. L. G. u. V. Bl. Nr. 6 und 16, 1864. „Sammlung 
der Landesgesetze sowie der wichtigsten Reichsgesetze rc. für Oesterreich ob der Ens", II., 21, 110. 
Seit dem Jahre 1891 besteht die Gemeindevertretung aus 30 Mitgliedern: dem Bürgermeister, 
vier Gemeinderäthen und fünfundzwanzig Gemeindeausschüssen. Der Iahresgehalt des Bürger¬ 
meisters belief sich von 1850- 1 861 auf 450 sl. C. M. und 100 fl. Functionszulage, von da ab 
aus 350 fl. ö. W. und wurde 1885 mit 600 fl. festgesetzt. Laut Beschlusses der Gemeinde¬ 
vertretung vom 23. December 1896 beziehen nun die Gemeinderäthe anstatt des bisherigen, dem 
Gehalte der einstigen Magistratsräthe entsprechenden Jahresbezuges von 52 fl. 50 kr. ein jährliches 
Honorar von je 100 fl. ö. W. 
I84) G. St. A., Rathsprotokolle. P. Elßner „Chronik von Gmunden", 19. Sein 
Andenken wurde als das eines höchst verdienstvollen Mannes 1890 durch die Benennung einer 
Gasse mit seinem Namen geehrt. 
,85) A. Binna's Notaten. P. Elßner, a. a. O., 19, 37. G. St. A., Jnvasions- 
acten. Im „Bürgerprotokoll" ist indessen nur die 'Verleihung des Bürgerrechtes an Oßner 
eingetragen. 
,86) G. St. A., Jnvasionsacten. P. Elßner, a. a. O., 20. 
I87) G. St. A., Verschiedene Actenstücke. P. Elßner, a. a. O., 32, 62, 65. A. Binna's 
Notaten. 
'88) P. Elßner, a. a. O., 66, 79. 
,89) C. Wurzbach, Biographisches Lexikon, XLIIL, 27. Gmundner Wochenblatt 
Nr. 18, 1854; Nr. 16, 1868. Ehrenbuch der landesfürstlichen Stadt Gmunden, 1. C. Ritter, 
a. a. O., II., 24, 138, 404. 
"0) G. St. A., Ehrenbuch rc., 6; 
J91) G. St. A., Ehrenbuch rc., 11. Von ihm existirt eine große Anzahl ungedruckter, 
humorvoller Gelegenheitsgedichte, meist in oberösterreichischer Mundart. 
>92) G. St. A., Ehrenbuch rc., 8. G. A. S. Prot., 1. Juli 1896. C. Ritter, a. a. O., 
II., 139. Gmundner Wochenblatt Nr. 30, 1887. 
Städtische Nechtspflegc. 
') Im Gegensatze zur privaten, die jeder Grundherr über seine Hörigen als längst 
bestehendes Recht ausübte. 
2) F. Pritz, a. a. O., II., 628. L. Edlbacher, „Landeskunde" rc., 87, 88. Nieder¬ 
österreichische Landeskunde, XVII., 426. O. Lorenz „Ueber den Unterschied" rc., 61.
	        
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