Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Belege und Anmerkungen. 
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österreichischen Salzkammergute. Die Frage nach dessen genauer Begrenzung ist also gegenwärtig 
noch immer eine offene. Was endlich die Eintheilung des oberösterreichischen Salzkammergutes 
in ein „inneres" und „äußeres" betrifft, so kam uns während des Druckes dieser Arbeit noch ein 
Actenstück in die Hände, welches den Beweis liefert, daß diese Gepflogenheit in der That schon zu 
Beginn des XIX. Jahrhunderts im amtlichen Verkehre vorherrschend war, und deshalb auch 
heute noch ihre Berechtigung haben mag. Es ist die von der k. k. Landesregierung zu Linz am 
26. August 1802 herausgegebene „Waldordnung für das k. k. österreichische ob der ennsische Salz¬ 
kammergut", welche im § 2 Folgendes besagt: „Diese Waldordnung erstrecket sich a) auf den 
ganzen innern Salzkammerguts-Bezirk, das ist, auf alle, unter der Jurisdiction der mit dem 
Salinenwesen innigst verbundenen k. k. Salzkammerguts-Kameral-Herrschast Wildenstein gelegene 
k. k. Waldungen, desgleichen b) auf alle äußere zum Salzerzeug reservirte oder eigenthümliche, 
in den Bezirken der k. k. Grafschaft Ort, der Gras Khevenhüllerischen Herrschaften Kammer und 
Kogl, der Stift mondsee'ischen und Stift kremsmünsterischen Herrschaften Scharnstein, Wildenegg, 
oder St. Wolfgang und Mondsee gelegene Salzkammerguts-Waldungen". 
7) Vgl. hierüber: Dr. Johannes Müllner „Die Seen des Salzkammergutes und 
die österreichische Traun". Geographische Abhandlungen, herausgegeben von Prof. Dr. A. Penck in 
Wien, VI., Heft 1, 1896. 
8) Für die nun folgenden Daten dienten, wenn nicht andere Autoren citirt werden, als 
Quellen: Aemtliche Mittheilungen der k. k. Bezirkshauptmannschaft und der k. k. Forst- 
und Domänen-Direction Gmunden an den Verfasser. Statistischer Bericht über die volks¬ 
wirtschaftlichen Verhältnisse Oberösterreichs in den Jahren 1886 —1890. Erstattet von der 
oberösterreichischen Handels- und Gewerbekammer, 1892. Berichte des Forst Vereines für 
Oesterreich ob der Ens, XXX., 123; XXXIII., 176; XXXIV., 137. Sanitätsbericht 
von Oberösterreich, 1819 — 1887, herausgegeben vom k. k. oberösterreichischen Landes- 
Sanitätsrathe, 1888. Festschrift zur Jubelfeier des fünfzigjährigen Bestandes der k. k. Land¬ 
wirtschafts-Gesellschaft in Oesterreich ob der Ens, 1845 —1895, herausgegeben vom Centralausschusse 
1895. Gemeindecataster für Oberösterreich. Herausgegeben vom oberösterreichischen 
Landesausschusse 1895. Schematismus der Geistlichkeit der Diöcese Linz, 1894. Grund- 
buchsarchiv des k. k. Bezirksgerichtes Gmunden. Für die Eintheilung des Stoffes gab 
A. Rolleder's treffliche „Heimatkunde von Steyr" manch' nützlichen Wink. 
9) Mittheilung des evangelischen Seniors und Pfarrers I. F. K o ch in Gmunden. Die aus 
Seite 14 enthaltenen Angaben über die im politischen Bezirke Gmunden befindlichen Unterrichts¬ 
anstalten sind nach einer Mittheilung des k. k. Bezirks-Schulinspectors M. Lader dahin 
richtig zu stellen, daß es zu Ende 1897 daselbst 34 öffentliche Volksschulen mit 98 Classen 
und 102 Lehrkräften gegeben hat. 
10) Gmundner Wochenblatt Nr. 46, 1895. Vor dem Jahre 1848 waren die Juden 
aus dem Erzherzogthume Oesterreich ob der Ens ausgeschlossen und dursten bloß die Jahrmärkte 
der Hauptstadt besuchen, mußten sich aber des Hausirens und des Besuches der übrigen Märkte 
enthalten. Die kaiserliche Verordnung vom 2. October 1853, R. G. Bl. Nr. 190, stellte dann 
die definitive Regulirung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der Israeliten in Aussicht, worauf 
das k. k. Ministerium des Innern mittels Erlasses vom 7. Jänner 1854, Z. 9910, im Wege der 
politischen Behörden verschiedene auf den Gegenstand bezügliche Fragen an die Gemeinde¬ 
vorstehungen richtete. Viele derselben, darunter auch die von Gmunden, sprachen sich in ihrem 
Gutachten gegen die Gestattung der Niederlassung der Juden in Oberösterreich aus. (G. St. A., 
Fase. A. Nr. 232 %, 1854.) Uebrigens wurden die früher bestandenen Beschränkungen der 
Israeliten im Erwerbe von unbeweglichen Gütern erst durch das Reichsgesetz vom 21. December 
1867, Artikel 6 und 14, R. G. Bl. Nr. 142, aufgehoben. 
u) G. E. Frieß „Geschichte des ehemaligen Nonnenklosters 0. 8. B. zu Traunkirchen 
in Oberösterreich", 75 — 78. 
12) G. St. A. Proceßacten. Ein Joch Acker wurde 1548 mit 40 fl. Rh. bezahlt (a. a. O.). 
13) Vgl. hierüber: Julius Strnadt „Peuerbach, ein rechtshistorischer Versuch", 269, 
270, 605. 
u) I. Strnadt, a. a. O.
	        
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