Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Armenwesen. 
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rechten" 8 fl. Das Bezngsrecht beider Aequivalente bestätigten die kaiserliche 
Resolution vom 7. Juni 1642,'°') wie auch die Hofkammerbefehle vom 12. Jänner 
1691 und 8. Februar 1706. Der letztere bestimmte insbesondere, daß das 
Bürgerspital „bei sich ereignenden Aperturen einen oder andern entkräfteten 
kaiserlichen Arbeiter vor anderen aufnehmen solle, wodurch zugleich eine sonst 
(seitens des Salzamtes) zu geben habende Provision erspart werde".'"") 
Eine weitere Beihilfe gewährten die Landesfürsten dem Spitale zu Gmunden 
durch unentgeltliche Erfolglassung von jährlich 35 Fudern „Gottszeilsalz", wie 
ein solches „aus christlichem Eifer" ähnlichen Instituten „zu deren besserer Unter¬ 
haltung" zugewendet worden war.'"°) Bon diesen 35 Fudern mußten jedoch 20 
an das Armenhaus abgegeben werden. Die Spitalverwaltung pflegte indessen 
Jahr für Jahr das ganze Gottszeilsalz an einen Salzfertiger zu veräußern, und 
den Erlös zweckentsprechend zu verwenden.lü4) Dieser betrug gewöhnlich per 
Fuder 2 fl. bis 2 fl. 30 kr. Seit den ersten Decennien des XVIII. Jahrhunderts 
wurde das Salz nicht mehr in natura ausgefolgt, sondern hiesür fortan ein 
Ablösungsbetrag von 80 fl. 30 kr. ans dem kaiserlichen Einnehmeramte geleistet.'°°) 
Auch der Ungeld wurde für das Spital eiue Einnahmsquelle, indem 
diese Getränkesteuer, soweit sie vom Biere eingieng, jenem zu Gute kam. Im 
XV. Jahrhunderte wurde diese Beihilfe in nnturu, u. zw. in Gestalt von sechs 
Eimern Bier lvährend der Fastenzeit vom Ungeller geleistet. Als man den 
„armen Dürftigen" diesen Trunk durch einige Jahre nicht gereicht hatte, beschwerten 
sie sich 1477 bei Kaiser Friedrich, „daß ihnen dies an ihrer Nahrung, nachdem 
sie sonst keinen eigenen Trank haben, merklichen Mangel und Abgang bringe". 
Diese Klage hatte zur Folge, daß, wie schon S. 307 beinerkt worden ist, dem 
Inhaber des Ungeldgefälles die Einhaltung jener Gepflogenheit strenge zur Pflicht 
gemacht wurde.'"") Nachmals empfieng das Spital anstatt des Bieres einen 
jährlichen Barbetrag von 4 fl. 30 kr. aus dem Mautamte zu Gmunden.'"') 
Vorübergehende Bezüge ans derselben freigebigen Hand wären im XVI. Jahr¬ 
hunderte die Zuweisung eines Theiles des sogenannten „Stadlrechtsalzes", welches 
Abt und Convent des Stiftes Lambach einhoben,,os) und im XVIfl. Jahrhunderte 
die Erfolglassung eines jährlichen Gnadengeldes von 30 fl.'°°) 
Aus den vorstehend angeführten „Deputaten", welche sich 1824 und 1841 
insgesammt auf 52 fl. 37 kr. C. M. beliefen,"") ist die Bewilligung jener milden 
Beträge hervorgegangen, welche das Bürgerspital noch heute in der Höhe von 
41 fl. 44 kr. ö. W. ans Staatsmitteln bezieht.'") 
Eine wesentliche Einnahmsquelle bildeten für das Spital lveiters die 
sogenannten „Aurachfuhren", d. i. der Transport des ärarischen Kues- und 
Kleizholzes von den Werkplätzen an der Aurach nach Gmunden. Sie ergaben 
z. B. 1651 eine Bruttoeinnahme von 208 fl., wobei zu bemerken ist, daß für ein 
Pferd bei einer Tagesleistung von zwei Fuhren 30 kr. bezahlt wurden."") 
Die vorerwähnten Einkünfte wurden in früherer Zeit endlich noch durch 
Almosen ergänzt, welche dem Spitale von verschiedenen Seiten entgegengebracht 
oder durch eigene Sammler eingeholt wurden. Die Thätigkeit derselben erstreckte 
sich über das ganze Land, und es hat sich aus dem Jahre 1503 noch der
	        
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