Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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kommunaler Haushalt. 
Bürger zunächst dadurch, daß sie gegenüber dem Herrn von Polhaim die Zahlungen 
einstellten, und sich an die Regierung um Einleitung neuer Verhandlungen wendeten. 
So kam unter Intervention der nämlichen Commissäre am 15. November 1597 
ein Vergleich zu Stande, der die Stadtcassa um circa 9000 fl. Rh. entlastete.162) 
Trotzdem war die Bürgerschaft weit davon entfernt, sich des Besitzes der 
Herrschaft Ort zu freuen. Ertrug doch diese „beiweitem nicht soviel, als die 
darauf liegende, starke Kaufsumma erforderte"! Alljährlich mußte man „zur 
Abledigung der Interessen" noch 3500 sl. über den „Ertrag" der Herrschaft 
daraufzahlen, diese Summe bei gänzlicher Unzulänglichkeit der eigenen Mittel 
gleichfalls darlehensweise aufnehmen und hoch verzinsen."^) Auch hatten die 
Bürger für das Schloßgebäude keine Verwendung; dasselbe stand daher ganz 
unbewohnt, und wurde deshalb „an Dach, Brücke, Gemäuer, Wasserschlacht u. s. w. 
ziemlich schadhaft"."''1) 
Ueberdies drangen jene Gläubiger des Herrn von Polhaim, deren Be¬ 
friedigung die Stadt übernommen hatte, immer ungestümer auf Bezahlung, und 
drohten mit Executionsführuug."^) Zur Verhütung derselben waren kostspielige 
Reisen und Geldspenden nothwendig. Alle diese Auslagen beliefen sich schließlich 
auf 40.000 fl., die zur Deckung des Kaufscapitales benöthigten Summen natürlich 
nicht mitinbegriffen. Wenn nun auch die Bürger bei Abschluß des Kauf¬ 
vertrages die „allergnädigste Vertröstung" des Kaisers erhalten hatten, daß ihnen 
seitens desselben „alle mögliche Hilf' und Befürderung erzeigt werden solle", 
damit sie der übernommenen Last nicht unterliegen, so war dieser Beistand wegen 
der eigenen pecuniären Unvermögenheit des Monarchen bisher ausgeblieben. Es 
stand „also mit der Stadt Gmunden nit zum Besten"."'«) 
Unter diesen Umstünden wird man es begreiflich finden, daß der Bürgerschaft 
alle Lust vergangen war, die Herrschaft Ort and) noch fernerhin ihr Eigen zu 
nennen. Im Sinne des Kaufvertrages bot sie daher dieselbe dem Kaiser wiederholt 
zur Ablösung an, bekam aber jedesmal die Antwort, daß dies „bei jetzigem 
offnen Kriegswesen und den daher entstehenden beschwärten Ausgaben" nicht 
geschehen könne. Ebensowenig aber fand sich ein anderer Käufer, da es wohl 
bekannt war, daß der Monarch unter allen Umständen sich die Waldnngen 
reserviren würde.,#7) Endlich aber gelang es doch den fortgesetzten Bemühungen 
der städtischen Abgesandten, die in Wien und Prag bei des Kaisers Räthen 
thätig waren, diesen zu dem Entschlüsse zu bringen, daß er „zur Verhütung 
mehreren Nachtheils und des endlichen Verderbens der Stadt, was auch dem 
Salzwesen, dessen Hauptflecken Gmunden sei, nicht vom Nutzen wäre, sowie zur 
Befürderung jenes Regales die ganze Herrschaft Ort in sein Eigenthum über¬ 
nehmen und sich deswegen mit der Stadt Gmunden vergleichen wolle". Der 
bezügliche Bescheid erfloß am 18. März 1603. Als Commissäre zur Ordnung 
dieser Angelegenheit sungirten der Hofkammerpräsident Seyfried Christoph 
Breun er, Freiherr zu Stübing uud Rabenstein, der Vicedom 
H. A. Gienger, und der niederösterreichische Regimentsrath Stephau 
Schlachter, 3. 17. Di-.'«*1) Der Kaufvertrag wurde am 21. April desselben 
Jahres zu Gmunden mit Zustimmung der Bürger und Mitbürger, die hiebei
	        
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